Für uns ist es selbstverständlich, dass wir uns sozial und gesellschaftlich engagieren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen die Aktionen mit Leben, sammeln etwa Spenden für Kinderheime und sind im Ehrenamt tätig. Die finanziellen Hilfen kommen z. B. Kranken, Behinderten und Flüchtlingen zu Gute. Die notwendigen Gelder generiert die Belegschaft über verschiedene Aktivitäten im Haus, wie Kuchenbasare oder über den Verkauf von Gebasteltem oder Genähtem auf dem IB Weihnachtsmarkt.
Sie können sich vorstellen, dass wir auch Ihr Projekt unterstützen? Dann richten Sie einfache eine Sponsoringanfrage an uns.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt als zentrale Förderbank des Landes im Auftrag der Landesregierung förderpolitische Ziele um.
Durch das gesellschaftliche Engagement der Investitionsbank für kulturelle, sportliche, soziale, wissenschaftliche und auch wirtschaftsnahe Projekte soll ein hohes Maß an öffentlicher landesweiter Wahrnehmung der Angebote und Leistungen der Förderbank des Landes erzielt werden.
Die Investitionsbank engagiert sich deshalb in vielfältiger Art und Weise für Sachsen-Anhalt und die Menschen, die hier leben. Die Investitionsbank ist gern Partner von ehrenamtlichen Helfern, von Vereinen, Initiativen und nicht-kommerziellen Institutionen, die mit ihren Projekten die Attraktivität der Regionen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Innovationen und somit die Lebensqualität in Sachsen-Anhalt stärken.
Das gesellschaftliche Engagement der Investitionsbank kann als Spende, als Sponsoring oder in Form von Mitgliedschaften erfolgen. Hinzu kommt eine Unterstützung für das gesellschaftliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst.
Spenden
Unter dem Begriff Spende wird eine freiwillige und unentgeltliche Leistung in Form einer Geld-, Sach-, Leistungs- oder Zeitspende (Ehrenamt) verstanden.
Sponsoring
Als Sponsoring gilt die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden (BMF-Schreiben vom 18.02.1998, BStBl. I 1998, S. 212, zitiert nach Hauschka/Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 3. Auflage 2016, 2. Abschnitt, 4. Kapitel, § 33 Tax Compliance Rn. 64, beck-online).
Zu marktüblichen Konditionen bzw. Preisen bezahlte Werbeleistungen im Bereich des Sports gelten nicht als Sponsoring im Sinne dieser Leitlinien.
Mitgliedschaften
Mitgliedschaften werden auch vor dem Hintergrund eines gesellschaftlichen Engagements von der IB eingegangen, bzw. sind jene, die die Geschäftsleitung oder Mitarbeiter im Interesse der IB persönlich erworben haben bzw. übernommen haben und bei denen Mitgliedsbeiträge oder ähnliche Leistungen von der Bank getragen werden.
Wir fördern immer als Partner und sind damit mehr als nur Geldgeber.
Die Entscheidung über alle gesellschaftlichen Engagements wird von der Geschäftsleitung der IB getroffen.
Die für die Beurteilung der Engagements relevanten Kriterien sind:
Im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements der Investitionsbank ist die Förderung für Projekte von Einzelpersonen, Amtsträgern i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, politischen Parteien, Politikern, Mandatsträgern sowie parteinahen Stiftungen und für von diesen ausgerichteten Veranstaltungen ausgeschlossen.
Der Verwaltungsrat der Investitionsbank nimmt diese Leitlinien sowie jährlich das geplante Budget und einen Bericht über die eingegangenen gesellschaftlichen Engagements zur Kenntnis.
Die Investitionsbank informiert über verschiedene Medien laufend über ihr gesellschaftliches Engagement. Dargestellt werden auch die Mitgliedschaften, die im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements oder zur Aufgabenerfüllung von der Bank eingegangen wurden.
Diese Leitlinien werden im Internet veröffentlicht.
Unter dem Begriff Spende wird eine freiwillige und unentgeltliche Leistung in Form einer Geld-, Sach-, Leistungs- oder Zeitspende (Ehrenamt) verstanden.
Zusammen mit der Uni-Blutbank Magdeburg führt die Investitionsbank zweimal im Jahr Blutspende-Aktionen durch. Seit 2010 kamen so insgesamt 875 Blutkonserven mit rund 420 Litern Blut für lebenswichtige Blutspenden zusammen.
Presseinfo zur Blutspende am 06.07.2020
Presseinfo zur Blutspende am 21.11.2019
Seit vielen Jahren werden soziale und kulturelle Projekte in Sachsen-Anhalt von der IB unterstützt. Die Gelder kommen durch das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IB zusammen, die bei zahlreichen Mitarbeiter-Veranstaltungen Spenden sammeln.
Hier einige Beispiele:
Spendanaktionen für das Kinderheim Erich-Weitert in Magdeburg (Film auf Youtube.com)
Hilfe für Menschen in Not - 1000 Euro für den Miß-Mut e.V. Stendal (Pressinfo vom 22.07.2020)
Spende für das Hunde-Altenheim in Magdeburg (Presseinfo vom 30.06.2020)
Spende für das Kulturzentrum "Hotel Wien" in Bernburg (Presseinfo vom13.02.2020)
Mitmacherwerkstatt "MACHERBURG" erhält Spende (#bankzumanfassen vom 05.08.2019)
400 Euro für Kinderhospiz Magdeburg (#bankzumanfassen vom 02.08.2019)
IB spendet für Lebenshilfe Anhalt-Bitterfeld e.V. (#bankzumanfassen vom 15.04.2019
1000-Euro-Spende an Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e.V. (#bankzumanfassen vom 15.02.2019)
Als Sponsoring gilt die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden (BMF-Schreiben vom 18.02.1998, BStBl. I 1998, S. 212, zitiert nach Hauschka/Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 3. Auflage 2016, 2. Abschnitt, 4. Kapitel, § 33 Tax Compliance Rn. 64, beck-online).
Zu marktüblichen Konditionen bzw. Preisen bezahlte Werbeleistungen im Bereich des Sports gelten nicht als Sponsoring im Sinne dieser Leitlinien.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt als zentrale Förderbank des Landes im Auftrag der Landesregierung förderpolitische Ziele um.
Durch das gesellschaftliche Engagement der Investitionsbank für kulturelle, sportliche, soziale, wissenschaftliche und auch wirtschaftsnahe Projekte soll ein hohes Maß an öffentlicher landesweiter Wahrnehmung der Angebote und Leistungen der Förderbank des Landes erzielt werden.
Die Investitionsbank engagiert sich deshalb in vielfältiger Art und Weise für Sachsen-Anhalt und die Menschen, die hier leben. Die Investitionsbank ist gern Partner von ehrenamtlichen Helfern, von Vereinen, Initiativen und nicht-kommerziellen Institutionen, die mit ihren Projekten die Attraktivität der Regionen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Innovationen und somit die Lebensqualität in Sachsen-Anhalt stärken.
Das gesellschaftliche Engagement der Investitionsbank kann als Spende, als Sponsoring oder in Form von Mitgliedschaften erfolgen. Hinzu kommt eine Unterstützung für das gesellschaftliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst.
Spenden
Unter dem Begriff Spende wird eine freiwillige und unentgeltliche Leistung in Form einer Geld-, Sach-, Leistungs- oder Zeitspende (Ehrenamt) verstanden.
Sponsoring
Als Sponsoring gilt die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden (BMF-Schreiben vom 18.02.1998, BStBl. I 1998, S. 212, zitiert nach Hauschka/Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 3. Auflage 2016, 2. Abschnitt, 4. Kapitel, § 33 Tax Compliance Rn. 64, beck-online).
Zu marktüblichen Konditionen bzw. Preisen bezahlte Werbeleistungen im Bereich des Sports gelten nicht als Sponsoring im Sinne dieser Leitlinien.
Mitgliedschaften
Mitgliedschaften werden auch vor dem Hintergrund eines gesellschaftlichen Engagements von der IB eingegangen, bzw. sind jene, die die Geschäftsleitung oder Mitarbeiter im Interesse der IB persönlich erworben haben bzw. übernommen haben und bei denen Mitgliedsbeiträge oder ähnliche Leistungen von der Bank getragen werden.
Wir fördern immer als Partner und sind damit mehr als nur Geldgeber.
Die Entscheidung über alle gesellschaftlichen Engagements wird von der Geschäftsleitung der IB getroffen.
Die für die Beurteilung der Engagements relevanten Kriterien sind:
Im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements der Investitionsbank ist die Förderung für Projekte von Einzelpersonen, Amtsträgern i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, politischen Parteien, Politikern, Mandatsträgern sowie parteinahen Stiftungen und für von diesen ausgerichteten Veranstaltungen ausgeschlossen.
Der Verwaltungsrat der Investitionsbank nimmt diese Leitlinien sowie jährlich das geplante Budget und einen Bericht über die eingegangenen gesellschaftlichen Engagements zur Kenntnis.
Die Investitionsbank informiert über verschiedene Medien laufend über ihr gesellschaftliches Engagement. Dargestellt werden auch die Mitgliedschaften, die im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements oder zur Aufgabenerfüllung von der Bank eingegangen wurden.
Diese Leitlinien werden im Internet veröffentlicht.
Unter dem Begriff Spende wird eine freiwillige und unentgeltliche Leistung in Form einer Geld-, Sach-, Leistungs- oder Zeitspende (Ehrenamt) verstanden.
Zusammen mit der Uni-Blutbank Magdeburg führt die Investitionsbank zweimal im Jahr Blutspende-Aktionen durch. Seit 2010 kamen so insgesamt 875 Blutkonserven mit rund 420 Litern Blut für lebenswichtige Blutspenden zusammen.
Presseinfo zur Blutspende am 06.07.2020
Presseinfo zur Blutspende am 21.11.2019
Seit vielen Jahren werden soziale und kulturelle Projekte in Sachsen-Anhalt von der IB unterstützt. Die Gelder kommen durch das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IB zusammen, die bei zahlreichen Mitarbeiter-Veranstaltungen Spenden sammeln.
Hier einige Beispiele:
Spendanaktionen für das Kinderheim Erich-Weitert in Magdeburg (Film auf Youtube.com)
Hilfe für Menschen in Not - 1000 Euro für den Miß-Mut e.V. Stendal (Pressinfo vom 22.07.2020)
Spende für das Hunde-Altenheim in Magdeburg (Presseinfo vom 30.06.2020)
Spende für das Kulturzentrum "Hotel Wien" in Bernburg (Presseinfo vom13.02.2020)
Mitmacherwerkstatt "MACHERBURG" erhält Spende (#bankzumanfassen vom 05.08.2019)
400 Euro für Kinderhospiz Magdeburg (#bankzumanfassen vom 02.08.2019)
IB spendet für Lebenshilfe Anhalt-Bitterfeld e.V. (#bankzumanfassen vom 15.04.2019
1000-Euro-Spende an Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e.V. (#bankzumanfassen vom 15.02.2019)
Als Sponsoring gilt die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden (BMF-Schreiben vom 18.02.1998, BStBl. I 1998, S. 212, zitiert nach Hauschka/Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 3. Auflage 2016, 2. Abschnitt, 4. Kapitel, § 33 Tax Compliance Rn. 64, beck-online).
Zu marktüblichen Konditionen bzw. Preisen bezahlte Werbeleistungen im Bereich des Sports gelten nicht als Sponsoring im Sinne dieser Leitlinien.