Compliance in der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) versteht Compliance als Gesamtheit der organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung eines rechtskonformen Verhaltens im Hinblick auf sämtliche wesentliche rechtliche Regelungen und Vorgaben.

Auf der Grundlage rechtlicher Verpflichtungen und im Bewusstsein der Notwendigkeit eines professionellen Compliance-Systems hat die IB daher eine zentrale Compliance-Funktion eingerichtet.

Die umfassende Compliance-Funktion ist Bestandteil des internen Kontrollsystems der IB und berichtet direkt an den Vorstand der Bank.

Im Bereich Compliance der IB sind insbesondere die Themengebiete MaRisk-Compliance, Auslagerungsmanagement, Informationssicherheit sowie Datenschutz angesiedelt. 
Die Führung der Gruppe wird von der Compliance-Beauftragten wahrgenommen, es besteht jedoch keine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den der Gruppe zugeordneten aufsichtsrechtlichen Funktionen mit Ausnahme der MaRisk-Compliance, für die sich die Gruppenleitung als zugleich Compliance-Beauftragte verantwortlich zeigt. Die Compliance-Beauftragte und die jeweiligen aufsichtsrechtlichen Funktionen beantworten gerne Ihre Fragen zu den genannten Themengebieten. Für allgemeine Fragen speziell zum Hinweisgebersystem ist die Compliance-Beauftragte verantwortlich. Weiterhin ist in der IB eine zentrale Stelle eingerichtet, die für die Geldwäscheprävention sowie für die Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen strafbaren Handlungen der Bank zuständig ist. Die Abgrenzung, welche Meldestelle für welchen Sachverhalt genutzt werden kann, ist unten unter „Interne Meldestellen“ und „Externe Meldestellen“ dargestellt.


Das Hinweisgebersystem der IB

 

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen sowie die Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze haben für die IB zur Erfüllung einer erfolgreichen Compliance-Kultur oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wir darauf angewiesen, dass mögliche Verstöße und Fehlverhalten im beruflichen Kontext gemeldet werden. Hierdurch sind eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung notwendig, um Schaden von uns, unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Kunden und Kundinnen abzuwenden. Durch das mit Datum vom 02.07.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurden die bereits bestehenden Systeme erweitert und konkretisiert. Vor allem bietet die Umsetzung dieses Gesetz einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, welche Verstöße melden.

Die wichtigsten Säulen unseres Hinweisgebersystems sind die Unabhängigkeit unserer internen Meldestelle, die Sicherstellung der Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen sowie den Grundsatz eines fairen Verfahrens zu gewährleisten. Hinweisgebende Personen haben insbesondere durch die Abgabe einer Meldung oder eines Hinweises keine Repressalien oder Benachteiligungen zu befürchten, soweit keine missbräuchliche Nutzung der Hinweisgebermeldestelle durch falsche oder grob fahrlässige Meldungen vorliegt.



Eine Meldung oder einen Hinweis abgeben

Das Hinweisgebersystem der Investitionsbank bietet verschiedene Kanäle, um Hinweise auf Rechtsverletzungen, wie zum Beispiel Korruption, Betrug, Untreue sowie Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG) oder vergleichbare Unregelmäßigkeiten nehmen entgegen:


1.Interne Meldestellen


1.1. Compliance der IB
Hinweise zu Compliance relevanten Sachverhalten richten Sie bitte an unsere Compliance-Funktion: compliance@ib-lsa.de oder per Post mit dem Zusatz „persönlich“ an interne Hinweisgeberstelle / Compliance
 

1.2. Geldwäscheprävention in der IB 
Hinweise zu Betrug oder strafbare Handlungen richten Sie bitte an unsere zentrale Stelle: geldwaeschebeauftragter@ib-lsa.de
 

2. Externe Meldestelle

Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht und die vertraglichen Regelungen zwischen der IB und der Hinweisgeberstelle sind absolute Vertraulichkeit und Schutz der Identität des Hinweisgebers im gesetzlichen Rahmen gewährleistet. Bereits die Kontaktaufnahme ist geschützt und kostenfrei.

Die Hinweisgeberstelle nimmt die Hinweise entgegen und sucht gemeinsam mit dem Hinweisgeber und der Compliance-Funktion sowie der zentralen Stelle der IB nach sachgerechten Lösungen. IB und Dritte haben keine Möglichkeit, die Identität des Hinweisgebers zu erfahren, das gilt auch im Fall von polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen.

Die IB will mit angemessenen Mitteln in Form einer professionellen Prävention wirtschaftliche Schäden für die IB oder deren Kunden und Mitarbeiter sowie Reputationsverluste verhindern. Die anwaltliche Hinweisstelle unterstützt die Bank dabei.


2.1 Hinweisgebersystem der IB
Elke Schaefer & Dr. Kathrin J. Niewiarra
Sozietät Elke Schaefer Rechtsanwälte
Philippistrasse 11
14059 Berlin

Telefon: 030 4036750 47
E-Mail: ib-lsa@ra-elkeschaefer.de

Hinweise zu Rechtsverletzungen können auch extern an das Bundesamt für Justiz gemeldet werden. 

Alle Informationen zur Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz sowie zur Online-Meldung:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html 

Telefonische Meldungen (Deutsch und Englisch) werden Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr über Tel. 0228 99 410-6644 entgegengenommen.


2.2  Externe Meldestelle des Bundes
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn

Telefon: 0228 99 410-6644
Mo bis Do 9:00 bis 15:00 Uhr
Fr 9:00 bis 13:00 Uhr

 

2.3 Außergerichtliche Streitschlichtung über Verbraucherverträge für Verbraucher

Bei Streitigkeiten mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt über Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB (d.h. Verträge zwischen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und Verbrauchern) besteht für Verbraucher die Möglichkeit, sich an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden.

Näheres regelt die Verfahrensordnung der VÖB-Verbraucherschlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Anliegen ist zu richten in Textform an:

Ombudsmann / Kundenbeschwerdestelle
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 11 02 72
10832 Berlin

Telefon: 030 8192 295
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de

Internet: www.voeb.de