GRW UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingehender Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das Landesinteresse dokumentiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt.
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