Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können.
Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden
die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre und für Betriebsmittel-/Avalkredite höchstens 8 Jahre
6 Monate nach Bekanntgabe der Bürgschaftszusicherung vierteljährlich Bereitstellungsentgelt für nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag
Allgemeine Bestimmungen für Landesbürgschaften zur Wirtschaftsförderung des Land Sachsen-Anhalt sowie die Richtlinie über Bürgschaften als De-minimis-Beihilfen für Investitions- und Betriebsmittelkredite in der jeweils gültigen Fassung.
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, übernimmt Bürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können.
Art, Umfang und Laufzeit der Bürgschaft
Bürgschaftsentgelte
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Bürgschaften besteht nicht.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden
die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre und für Betriebsmittel-/Avalkredite höchstens 8 Jahre
6 Monate nach Bekanntgabe der Bürgschaftszusicherung vierteljährlich Bereitstellungsentgelt für nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag
Allgemeine Bestimmungen für Landesbürgschaften zur Wirtschaftsförderung des Land Sachsen-Anhalt sowie die Richtlinie über Bürgschaften als De-minimis-Beihilfen für Investitions- und Betriebsmittelkredite in der jeweils gültigen Fassung.
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, übernimmt Bürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können.
Art, Umfang und Laufzeit der Bürgschaft
Bürgschaftsentgelte
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Bürgschaften besteht nicht.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Das IB-Mezzaninedarlehen für KMU ist ein modernes Finanzierungsinstrument für Unternehmer, die zusätzliche eigenkapitalähnliche Mittel für Gründung und Wachstum benötigen.
Unternehmen ausbauen, Arbeitsplätze schaffen, … Wachstum verlangt Investitionen. GRW-Zuschüsse unterstützen Unternehmer.
Finanzierungslücke? Kombinieren Sie Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt mit unserem Beratungshilfeprogramm oder IB-Mittelstandsdarlehen. Wir beraten Sie gern. Über unsere Service-Hotline 0800 56 007 57 oder im persönlichen Gespräch an einem unserer Regionalsprechtage.