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Industriekultur Kultur

Sachsen-Anhalt pflegt und entwickelt sein industrielles Erbe und gestaltet Industriekultur zu einer lebendigen, weithin wahrnehmbaren Facette seines Kulturlebens aus. Für dieses neue kulturpolitische Schwerpunktthema können über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen“ Zuschüsse beantragt werden. Da es sich um einen Querschnittsbereich handelt, bestehen hier verschiedene Fördermöglichkeiten wie bspw. Ausstellungen, Veranstaltungen, aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien. Eine Antragstellung ist durch natürliche Personen oder juristische Personen möglich. 

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts 
  • juristische Personen des privaten Rechts

 

Was wird gefördert?

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Investitionen

Ihre Vorteile

  • Zuschussförderung in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 50 % für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie i. d. R. bis zu 70 % für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.
  • Gemäß Erlass vom 8. Mai 2023 können Abweichungen von diesen Fördersätzen zugelassen werden.    

Was Sie beachten sollten

  • Anträge sind bis zum 1. Oktober eines Jahres bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
  • Bitte stellen Sie im Rahmen der Antragstellung den Bezug zur Industriekultur her. Eine kurze Information zu den Leitlinien bezüglich der Entwicklung und Pflege der Industriekultur in Sachsen-Anhalt steht Ihnen im Landesportal zur Verfügung.
  • Ob Ihr Vorhaben unter den Bereich der Industriekulturförderung fällt, wird nach einer umfassenden Bewertung durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt entschieden.
  • Eine Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Erst nachdem diese Prüfung ebenfalls positiv ausgefallen ist, ist eine Bewilligung des beantragten Vorhabens möglich.
  • Eine Förderung kann i. d. R. erst im Folgejahr nach Antragstellung erfolgen. Die Mittel müssen im Landeshaushalt bereitgestellt werden.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts 
  • juristische Personen des privaten Rechts

 

Was wird gefördert?

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Investitionen

Ihre Vorteile

  • Zuschussförderung in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 50 % für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie i. d. R. bis zu 70 % für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.
  • Gemäß Erlass vom 8. Mai 2023 können Abweichungen von diesen Fördersätzen zugelassen werden.    

Was Sie beachten sollten

  • Anträge sind bis zum 1. Oktober eines Jahres bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
  • Bitte stellen Sie im Rahmen der Antragstellung den Bezug zur Industriekultur her. Eine kurze Information zu den Leitlinien bezüglich der Entwicklung und Pflege der Industriekultur in Sachsen-Anhalt steht Ihnen im Landesportal zur Verfügung.
  • Ob Ihr Vorhaben unter den Bereich der Industriekulturförderung fällt, wird nach einer umfassenden Bewertung durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt entschieden.
  • Eine Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Erst nachdem diese Prüfung ebenfalls positiv ausgefallen ist, ist eine Bewilligung des beantragten Vorhabens möglich.
  • Eine Förderung kann i. d. R. erst im Folgejahr nach Antragstellung erfolgen. Die Mittel müssen im Landeshaushalt bereitgestellt werden.
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Ihre Ansprechpartnerin

Anja Sierau Mitarbeiterin Strukturwandel und Regionalentwicklung 0391 28987 1024 E-Mail senden

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