Durch notwendige Investitionen in Anlagegeräte soll das Gesundheitswesen gestärkt und die Pandemie-Resilienz des Landes verbessert werden. Dafür werden Investitionen zur Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren sowie bauliche Maßnahmen im Rahmen der Beschaffung und Installation gefördert.
Wer wird gefördert?
- Krankenhausträger, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß § 3 Abs. 4 und § 8 des Kranken hausfinanzierungsgesetzes erfüllen
Was wird gefördert?
- Ersatzinvestitionen von medizinisch-technischen Geräten
- Bauliche Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit den Ersatzinvestitionen stehen
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen des Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser
Was Sie beachten sollten
- Die für die Wiederbeschaffung vorgesehenen Anlagegüter müssen in der lnventarliste des Krankenhauses enthalten und verschlissen sein.
- Die über den geförderten Höchstbetrag hinausgehenden Ausgaben sind vom Zuwendungsempfänger über Eigenmittel zu finanzieren.
- Die Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnen.
- Kumulierungsverbot mit anderen Förderprogrammen
- Verwendung von max. 10 % der Zuwendung für bauliche Maßnahmen
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- Krankenhausträger, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß § 3 Abs. 4 und § 8 des Kranken hausfinanzierungsgesetzes erfüllen
Was wird gefördert?
- Ersatzinvestitionen von medizinisch-technischen Geräten
- Bauliche Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit den Ersatzinvestitionen stehen
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen des Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser
Was Sie beachten sollten
- Die für die Wiederbeschaffung vorgesehenen Anlagegüter müssen in der lnventarliste des Krankenhauses enthalten und verschlissen sein.
- Die über den geförderten Höchstbetrag hinausgehenden Ausgaben sind vom Zuwendungsempfänger über Eigenmittel zu finanzieren.
- Die Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnen.
- Kumulierungsverbot mit anderen Förderprogrammen
- Verwendung von max. 10 % der Zuwendung für bauliche Maßnahmen
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