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GRW Infrastrukturförderung
Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Mit GRW-Mitteln werden wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert. Weiterhin werden Maßnahmen im Bereich der Vernetzung und Kooperation von regionalen Akteuren zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten gefördert, wenn diese unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. 


Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingehender Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das Landesinteresse dokumentiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt.


 

Die Landesregelung bzw. Richtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung. Sobald diese veröffentlicht wird, erfolgt die Anpassung der zum Antrag gehörenden Formulare und Dokumente. 


 

Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen

  • Industrie- und Gewerbegelände
    • Förderung von Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
       
  • Anbindung von Gewerbebetrieben
    • Förderung der Errichtung oder des Ausbaus zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßenverkehrs-, Schienenverkehrsnetz, an das regionale bzw. überregionale Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- und diverse Energieversorgungsnetze
       
  • Tourismus
    • Förderung der Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie der Geländeerschließung für den Tourismus
       
  • Gewerbezentren
    • Förderung von Errichtung und Ausbau
       
  • Bildungseinrichtungen
    • Förderung von Errichtung und Ausbau von Einrichtungen der Beruflichen Bildung
       
  • Abwasseranlagen
    • Förderung von Errichtung und Ausbau von Anlagen für die Beseitigung oder Reinigung von gewerblichem Abwasser
       
  • Binnenhäfen
    • Förderung von Errichtung, Ersatz, Modernisierung von Hafen- und Zugangsinfrastrukturen sowie Förderung der Ausbaggerung von Binnenhäfen
       
  • Planungs- und Beratungsleistungen
    • Förderung zur Vorbereitung bzw. Durchführung von förderfähigen Infrastrukturmaßnahmen, ausgenommen Bauleitplanung
       
  • Energieinfrastrukturen*

     

Maßnahmen im Bereich der Vernetzung und Kooperation


* Informationen für diese Investitionsvorhaben stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Sie haben Fragen? Rufen Sie an! 
 

GEFÖRDERT DURCH

Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)