Das Land Sachsen-Anhalt fördert in dem vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet über den Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang („Just Transition Fund“) mit dem Ziel, durch Digitale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Fachkräfte und Familien in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen im Land Sachsen-Anhalt zu halten sowie den Zuzug von Arbeitskräften in das Revier zu begünstigen, in dem durch die Schaffung Co-Working Spaces Anreize für die Menschen geschaffen werden, im ländlichen Raum wohnen zu bleiben, hinzuziehen sowie neue Tätigkeiten auszuüben, ohne den Wohnort wechseln zu müssen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge nach Bewilligung über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
- Gebietskörperschaften
- Anstalten
- Stiftungen
Was wird gefördert?
- Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces (Infrastruktur)
- Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces

Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten
- Fördervorhaben werden gem. Richtlinie in die Abschnitte „Infrastruktur“ und „digitale Konnektivität“ unterteilt
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
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- Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces

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- Fördervorhaben werden gem. Richtlinie in die Abschnitte „Infrastruktur“ und „digitale Konnektivität“ unterteilt
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