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Digitale Daseinsvorsorge

Das Land Sachsen-Anhalt fördert in dem vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet über den Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang („Just Transition Fund“) mit dem Ziel, durch Digitale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Fachkräfte und Familien in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen im Land Sachsen-Anhalt zu halten sowie den Zuzug von Arbeitskräften in das Revier zu begünstigen, in dem durch die Schaffung Co-Working Spaces Anreize für die Menschen geschaffen werden, im ländlichen Raum wohnen zu bleiben, hinzuziehen sowie neue Tätigkeiten auszuüben, ohne den Wohnort wechseln zu müssen.

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
  • Gebietskörperschaften
  • Anstalten
  • Stiftungen

Was wird gefördert?

  • Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces (Infrastruktur)
  • Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces 

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Fördervorhaben werden gem. Richtlinie in die Abschnitte „Infrastruktur“ und „digitale Konnektivität“ unterteilt

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
  • Gebietskörperschaften
  • Anstalten
  • Stiftungen

Was wird gefördert?

  • Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces (Infrastruktur)
  • Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces 

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Fördervorhaben werden gem. Richtlinie in die Abschnitte „Infrastruktur“ und „digitale Konnektivität“ unterteilt
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Ihr Ansprechpartner vor Antragstellung

Andreas Leupold Mitarbeiter Strukturwandel 0391 28987 1608 E-Mail senden

Ihre Ansprechpartnerin vor Antragstellung

Katharina Ackermann Mitarbeiterin Strukturwandel 0391 28987 8463 E-Mail senden

Ihr Ansprechpartner vor Antragstellung

Jens Schmidt Leiter Strukturwandel 0391 28987 1118 E-Mail senden

Ihr Ansprechpartner nach Antragstellung

Volker Ast Mitarbeiter Regionalentwicklung und Wissenschaft 0391 28987 1003 E-Mail senden

Ihre Ansprechpartnerin nach Antragstellung

Annegret Mücke Mitarbeiterin Regionalentwicklung und Wissenschaft 0391 28987 4628 E-Mail senden

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