Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von in Sachsen-Anhalt verwahrtem und öffentlich zugänglichem schriftlichem Kulturgut, insbesondere Archiv- und Bibliotheksgut, welches durch den „Papierzerfall“ einer akuten Gefährdung ausgesetzt ist. Gefördert werden sollen vor allem Mengenverfahren zur Entsäuerung, Verpackung und Trockenreinigung.
Hinweis: Neben dieser Förderung besteht die Möglichkeit, eine Kofinanzierung aus dem Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (BKM-Sonderprogramm) zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: KEK-Portal | BKM-Sonderprogramm (kek-spk.de)
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Körperschaften, Anstalten und staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Kirchen- und Religionsgemeinschaften
- Gemeinnützige Vereine
Was wird gefördert?
- Werkvertragsleistungen
- Sachausgaben
- Personalausgaben
- Investitionen in Ausstattung der von Notfallverbünden getragenen mobilen Erstversorgungszentren

Ihre Vorteile
- Projektförderung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderung von Ausstattung mobiler Erstversorgungszentren und Einsatzübungen von Notfallverbünden kulturgutverwahrender Einrichtungen

Was Sie beachten sollten
- Die Antragsfrist endet zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro betragen
- Einzelrestaurierungen, sowie Ausgaben für Stammpersonal und für sonstigen anteiligen Verwaltungsaufwand sind nicht förderfähig.
- Schriftliches Kulturgut im Sinne der Richtlinie muss nachfolgende Kriterien erfüllen:
- Öffentliche Zugänglichkeit,
- Verwahrung in Archiven, Bibliotheken und Museen im Land Sachsen-Anhalt,
- räumlicher und inhaltlicher Bezug zum Land Sachsen-Anhalt,
- von besonderer Bedeutung als Quelle der historischen Forschung oder als Gegenstand geschichtlicher Identitätsbildung
Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung eines Fachbeirates getroffen.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Körperschaften, Anstalten und staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Kirchen- und Religionsgemeinschaften
- Gemeinnützige Vereine
Was wird gefördert?
- Werkvertragsleistungen
- Sachausgaben
- Personalausgaben
- Investitionen in Ausstattung der von Notfallverbünden getragenen mobilen Erstversorgungszentren

Ihre Vorteile
- Projektförderung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderung von Ausstattung mobiler Erstversorgungszentren und Einsatzübungen von Notfallverbünden kulturgutverwahrender Einrichtungen

Was Sie beachten sollten
- Die Antragsfrist endet zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro betragen
- Einzelrestaurierungen, sowie Ausgaben für Stammpersonal und für sonstigen anteiligen Verwaltungsaufwand sind nicht förderfähig.
- Schriftliches Kulturgut im Sinne der Richtlinie muss nachfolgende Kriterien erfüllen:
- Öffentliche Zugänglichkeit,
- Verwahrung in Archiven, Bibliotheken und Museen im Land Sachsen-Anhalt,
- räumlicher und inhaltlicher Bezug zum Land Sachsen-Anhalt,
- von besonderer Bedeutung als Quelle der historischen Forschung oder als Gegenstand geschichtlicher Identitätsbildung
Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung eines Fachbeirates getroffen.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
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