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Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes
Der Zuschuss für die Erhaltung von besonders bedeutsamem Archiv- und Bibliotheksgut

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von in Sachsen-Anhalt verwahrtem und öffentlich zugänglichem schriftlichem Kulturgut, insbesondere Archiv- und Bibliotheksgut, welches durch den „Papierzerfall“ einer akuten Gefährdung ausgesetzt ist. Gefördert werden sollen vor allem Mengenverfahren zur Entsäuerung, Verpackung und Trockenreinigung. 


Hinweis: Neben dieser Förderung besteht die Möglichkeit, eine Kofinanzierung aus dem Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (BKM-Sonderprogramm) zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: KEK-Portal | BKM-Sonderprogramm (kek-spk.de) 


 

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Körperschaften, Anstalten und staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Kirchen- und Religionsgemeinschaften
  • Gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • Werkvertragsleistungen
  • Sachausgaben
  • Personalausgaben
  • Investitionen in Ausstattung der von Notfallverbünden getragenen mobilen Erstversorgungszentren

Ihre Vorteile

  • Projektförderung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderung von Ausstattung mobiler Erstversorgungszentren und Einsatzübungen von Notfallverbünden kulturgutverwahrender Einrichtungen

Was Sie beachten sollten

  • Die Antragsfrist endet zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres.
  •  Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro betragen
  • Einzelrestaurierungen, sowie Ausgaben für Stammpersonal und für sonstigen anteiligen Verwaltungsaufwand sind nicht förderfähig.
     
  • Schriftliches Kulturgut im Sinne der Richtlinie muss nachfolgende Kriterien erfüllen:
    • Öffentliche Zugänglichkeit,
    • Verwahrung in Archiven, Bibliotheken und Museen im Land Sachsen-Anhalt,
    • räumlicher und inhaltlicher Bezug zum Land Sachsen-Anhalt,
    • von besonderer Bedeutung als Quelle der historischen Forschung oder als Gegenstand geschichtlicher Identitätsbildung  

Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung eines Fachbeirates getroffen.
 

Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Körperschaften, Anstalten und staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Kirchen- und Religionsgemeinschaften
  • Gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • Werkvertragsleistungen
  • Sachausgaben
  • Personalausgaben
  • Investitionen in Ausstattung der von Notfallverbünden getragenen mobilen Erstversorgungszentren

Ihre Vorteile

  • Projektförderung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderung von Ausstattung mobiler Erstversorgungszentren und Einsatzübungen von Notfallverbünden kulturgutverwahrender Einrichtungen

Was Sie beachten sollten

  • Die Antragsfrist endet zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres.
  •  Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro betragen
  • Einzelrestaurierungen, sowie Ausgaben für Stammpersonal und für sonstigen anteiligen Verwaltungsaufwand sind nicht förderfähig.
     
  • Schriftliches Kulturgut im Sinne der Richtlinie muss nachfolgende Kriterien erfüllen:
    • Öffentliche Zugänglichkeit,
    • Verwahrung in Archiven, Bibliotheken und Museen im Land Sachsen-Anhalt,
    • räumlicher und inhaltlicher Bezug zum Land Sachsen-Anhalt,
    • von besonderer Bedeutung als Quelle der historischen Forschung oder als Gegenstand geschichtlicher Identitätsbildung  

Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung eines Fachbeirates getroffen.
 

GEFÖRDERT DURCH