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Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes
Der Zuschuss für die Erhaltung von besonders bedeutsamem Archiv- und Bibliotheksgut

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von in Sachsen-Anhalt verwahrtem und öffentlich zugänglichem schriftlichem Kulturgut, insbesondere Archiv- und Bibliotheksgut, welches durch den „Papierzerfall“ einer akuten Gefährdung ausgesetzt ist. Gefördert werden sollen vor allem Mengenverfahren zur Entsäuerung, Verpackung und Trockenreinigung. 


Hinweis: Neben dieser Förderung besteht die Möglichkeit, eine Kofinanzierung aus dem Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (BKM-Sonderprogramm) zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: KEK-Portal | BKM-Sonderprogramm (kek-spk.de) 


 

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Körperschaften, Anstalten und staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Kirchen- und Religionsgemeinschaften
  • Gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • Werkvertragsleistungen
  • Sachausgaben
  • Personalausgaben
  • Investitionen in Ausstattung der von Notfallverbünden getragenen mobilen Erstversorgungszentren

Ihre Vorteile

  • Projektförderung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderung von Ausstattung mobiler Erstversorgungszentren und Einsatzübungen von Notfallverbünden kulturgutverwahrender Einrichtungen

Was Sie beachten sollten

  • Die Antragsfrist endet zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres.
  •  Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro betragen
  • Einzelrestaurierungen, sowie Ausgaben für Stammpersonal und für sonstigen anteiligen Verwaltungsaufwand sind nicht förderfähig.
     
  • Schriftliches Kulturgut im Sinne der Richtlinie muss nachfolgende Kriterien erfüllen:
    • Öffentliche Zugänglichkeit,
    • Verwahrung in Archiven, Bibliotheken und Museen im Land Sachsen-Anhalt,
    • räumlicher und inhaltlicher Bezug zum Land Sachsen-Anhalt,
    • von besonderer Bedeutung als Quelle der historischen Forschung oder als Gegenstand geschichtlicher Identitätsbildung  

Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung eines Fachbeirates getroffen.
 

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Körperschaften, Anstalten und staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Kirchen- und Religionsgemeinschaften
  • Gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • Werkvertragsleistungen
  • Sachausgaben
  • Personalausgaben
  • Investitionen in Ausstattung der von Notfallverbünden getragenen mobilen Erstversorgungszentren

Ihre Vorteile

  • Projektförderung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderung von Ausstattung mobiler Erstversorgungszentren und Einsatzübungen von Notfallverbünden kulturgutverwahrender Einrichtungen

Was Sie beachten sollten

  • Die Antragsfrist endet zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres.
  •  Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro betragen
  • Einzelrestaurierungen, sowie Ausgaben für Stammpersonal und für sonstigen anteiligen Verwaltungsaufwand sind nicht förderfähig.
     
  • Schriftliches Kulturgut im Sinne der Richtlinie muss nachfolgende Kriterien erfüllen:
    • Öffentliche Zugänglichkeit,
    • Verwahrung in Archiven, Bibliotheken und Museen im Land Sachsen-Anhalt,
    • räumlicher und inhaltlicher Bezug zum Land Sachsen-Anhalt,
    • von besonderer Bedeutung als Quelle der historischen Forschung oder als Gegenstand geschichtlicher Identitätsbildung  

Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung eines Fachbeirates getroffen.
 

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