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Förderung von Wettkämpfen im Hochleistungssport
Zuschüsse zur Ausrichtung von Wettkämpfen im Hochleistungssport

Hochrangige nationale und internationale Sportveranstaltungen sollen zur Erhöhung der Außenwirkung Sachsen-Anhalts als Sportland und unter Berücksichtigung der damit verbundenen positiven Effekte gefördert werden.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. sind 
  • Sportorganisationen gem. § 3 des Sportfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Hochrangige Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt, wie z. B. Welt- und Europameisterschaften, Deutsche Meisterschaften u.a. hochrangige nationale und internationale Wettkämpfe
  • Ausgaben, die erst durch die geplante Veranstaltung ausgelöst werden und die dem Zuwendungsempfänger ohne die Veranstaltung nicht entstehen würden:
    • projektbezogene Personalausgaben für Personal, das ausschließlich für das Projekt tätig ist und nur dafür eingestellt wurde (z. B. hauptamtlicher Koordinator)
    • projektbezogene Sachausgaben 
      a) Aufwandsentschädigungen (z. B. für Kampfrichter, Helfer, Sanitäter) 
      b) Nutzung der Sportstätte (z. B. Betriebskosten, Reinigung)
      c) Wettkampf- und Organisationskosten (z. B. Geräte, Ergebnisdienst, Verpflegung für Helfer, Auf- und Abbau, Plakate, Programme, Fahnen) 
      d) Verwaltungskosten (z. B. Büromaterial, Telefon, angemessene Miet- und Leasingkosten für Multimediageräte) 
      e) Abgaben, Gebühren (z. B. nationale und internationale Verbände, GEMA-Gebühren, Genehmigungen, Lizenzgebühren) 
      f) Siegerehrung (z. B. Medaillen, Urkunden, Dekorationen)
      g) Rahmenprogramm (z. B. Eröffnungsfeier, Abschlussfeier)

Ihre Vorteile

  • Bis zu 70 % Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, wenn diese mindestens 10.000 Euro betragen

Was Sie beachten sollten

  • Förderanträge sind bis zum 30. Oktober des dem Zuschussjahr vorangegangenen Jahres zu stellen. Später eingehende Förderanträge können nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel berücksichtigt werden, sie müssen jedoch so rechtzeitig gestellt sein, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren sichergestellt werden kann
  • Repräsentationsausgaben, wie VIP-Catering, Geschenke, Empfänge, Ausflüge u. a., sind nicht zuwendungsfähig
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. sind 
  • Sportorganisationen gem. § 3 des Sportfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Hochrangige Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt, wie z. B. Welt- und Europameisterschaften, Deutsche Meisterschaften u.a. hochrangige nationale und internationale Wettkämpfe
  • Ausgaben, die erst durch die geplante Veranstaltung ausgelöst werden und die dem Zuwendungsempfänger ohne die Veranstaltung nicht entstehen würden:
    • projektbezogene Personalausgaben für Personal, das ausschließlich für das Projekt tätig ist und nur dafür eingestellt wurde (z. B. hauptamtlicher Koordinator)
    • projektbezogene Sachausgaben 
      a) Aufwandsentschädigungen (z. B. für Kampfrichter, Helfer, Sanitäter) 
      b) Nutzung der Sportstätte (z. B. Betriebskosten, Reinigung)
      c) Wettkampf- und Organisationskosten (z. B. Geräte, Ergebnisdienst, Verpflegung für Helfer, Auf- und Abbau, Plakate, Programme, Fahnen) 
      d) Verwaltungskosten (z. B. Büromaterial, Telefon, angemessene Miet- und Leasingkosten für Multimediageräte) 
      e) Abgaben, Gebühren (z. B. nationale und internationale Verbände, GEMA-Gebühren, Genehmigungen, Lizenzgebühren) 
      f) Siegerehrung (z. B. Medaillen, Urkunden, Dekorationen)
      g) Rahmenprogramm (z. B. Eröffnungsfeier, Abschlussfeier)

Ihre Vorteile

  • Bis zu 70 % Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, wenn diese mindestens 10.000 Euro betragen

Was Sie beachten sollten

  • Förderanträge sind bis zum 30. Oktober des dem Zuschussjahr vorangegangenen Jahres zu stellen. Später eingehende Förderanträge können nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel berücksichtigt werden, sie müssen jedoch so rechtzeitig gestellt sein, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren sichergestellt werden kann
  • Repräsentationsausgaben, wie VIP-Catering, Geschenke, Empfänge, Ausflüge u. a., sind nicht zuwendungsfähig

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