Wohnträume planen, Eigentum schaffen - sich den Wunsch von den eigenen vier Wänden erfüllen. Mit dem IB-Wohneigentumsprogramm stellen künftige Bauherren und Wohnungseigentümer ihren Traum auf ein solides finanzielles Fundament.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Was wird gefördert?
- Neuschaffung und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
- Erwerb (ggf. einschließlich nachfolgender Modernisierung) von Bestandswohnungen zur Selbstnutzung

Ihre Vorteile
- Darlehenssumme: 20.000 bis 100.000 Euro
- Laufzeit: max. 30 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre

Was Sie beachten sollten
Voraussetzungen:
- Eigenanteil von mindestens 10 %, davon 5 % Barmittel, an den veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten
- 40 % der Gesamtkosten über Hausbankdarlehen
- Auszahlung bei Abschluss des Kaufvertrages (Bestandserwerb) bzw. Baubeginn (Neubau)
- eine Auszahlung zum Erwerb eines Baugrundstücks ist nicht möglich
NOMINALER ZINSSATZ P.A.
6,22 %NOMINALER ZINSSATZ P.A.
6,36 %NOMINALER ZINSSATZ P.A.
4,88 %NOMINALER ZINSSATZ P.A.
4,93 %NOMINALER ZINSSATZ P.A.
4,30 %Gültig ab: 9. April 2025
NOMINALER ZINSSATZ P.A.
4,35 %Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Darlehen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums an.
Das Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Sachsen-Anhalt. Es stellt eine Ergänzung zur Hausbank- und/oder Bausparfinanzierung dar.
Privatpersonen, die durch Bau oder Kauf selbstgenutztes Wohneigentum erwerben.
Gefördert werden nur Objekte innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.
beim Bau:
- Kosten des Baugrundstückes
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlage
beim Erwerb:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und Kosten für anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung von bereits abgeschlossenen Vorhaben.
a) Es sollten grundsätzlich mindestens 40 % der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten durch ein Kapitalmarkt- und/oder Bauspardarlehen finanziert werden. Wird dieser Ansatz unterschritten, ist eine entsprechende Stellungnahme der Hausbank vorzulegen.
b) Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.
c) Die Erbringung eines Eigenanteils von mindestens 10 %, davon 5 % Barmittel, der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten wird vorausgesetzt.
d) Das IB-Wohneigentumsdarlehen ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse u. a. auch der KfW) kombinierbar.
max. Darlehenssumme: 100.000 EUR
Darlehensmindestbetrag: 20.000 EUR
a) Laufzeit, Zinssatz und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 30 Jahre bei bis zu einem Tilgungsfreijahr.
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Zinssatz des Programms zugesagt. Sofern am Eingangstag des vollständigen Antrages bei der IB ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.
Der Zinssatz wird für die Dauer von 10 Jahren ab Darlehenszusage festgeschrieben.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100%.
Abruffrist des Darlehens: 12 Monate nach Zusage
b) Tilgung, Zinszahlung und Besicherung
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des Tilgungsfreijahres, gerechnet ab Darlehenszusage, in monatlichen Annuitäten. Während des Tilgungsfreijahres sind lediglich die Zinsen auf ausgezahlte Darlehensbeträge zu leisten. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen.
Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern. Da das IB-Wohneigentumsdarlehen in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen.
c) Bereitstellungsprovision
Es wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% p.M., beginnend 2 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages seitens der IB (Datum der Unterschrift) für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge erhoben.
Der Antrag ist auf vorgegebenem Vordruck vor Beginn desVorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschlussdes notariellen Kaufvertrages bei der IB zu stellen.Antragsformulare können über das Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
Die Prüfung des Verwendungsnachweises obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
14.06.2019
Zur Antragstellung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Antworten auf Ihre Fragen zum IB-Wohneigentumsprogramm
Ja. Das IB-Wohneigentumsprogramm kann mit Finanzierungsprodukten der Hausbank, mit Darlehensprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Baufinanzierungsprodukten der Innvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) kombiniert werden.
Bei dem IB-Wohneigentumsprogramm entstehen keine Kosten bei der Beantragung.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist während der Zinsbindungsfrist nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
Die IB kann max. 100 TEUR finanzieren. Die Hausbank sollte grundsätzlich einen Anteil von mind. 40 % übernehmen. Bitte beachten Sie, dass 10 % verfügbare Eigenmittel gemessen an den Gesamtkosten einzubringen sind oder alternativ 5 % Eigenmittel und 5 % Eigenleistung.
Nein.
Die Gesamtdarlehenssumme aus diesem Förderprogramm ist grundpfandrechtlich abzusichern. Eine mitfinanzierende Hausbank kann sich erstrangig im Grundbuch besichern. Eine Lohn- und Gehaltsabtretung wird verlangt.
Der Bauantrag darf schon vor Antragstellung bzw. Unterzeichnung des Darlehensvertrages gestellt werden.
Ein Eigenheim ist ein Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer bestimmt ist. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein.
Beim Erwerb/ Erwerb mit Modernisierung können Sie das Darlehen nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen in einer Summe abrufen und sowohl für die Kaufpreiszahlung als auch für die Modernisierung einsetzen.
Beim Neubauvorhaben kann das Darlehen nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen zu 50 % bei Baubeginn und zu 50 % bei Rohbaufertigstellung abgerufen werden. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks sind nicht möglich.
Stand: 25. Januar 2022
Familie Fischer
Südlich von Zeitz liegt das beschauliche Droßdorf, ein Ortsteil der Gemeinde Gutenborn. Hier im südlichsten Zipfel von Sachsen-Anhalt ist Familie Fischer zu Hause. 2022 haben sie sich ihren Wohntraum erfüllt und das im Blockhausstil gestaltete Objekt erworben. Die fünfköpfige Familie fühlt sich auf dem Land pudelwohl. Mit 200 Quadratmetern Wohnfläche, verteilt auf drei Etagen, bietet das Wohnhaus mit seinem großzügigen Garten viel Raum zum Zusammenleben.
Damit ihr Wunsch Wirklichkeit wurde, hat das Ehepaar Fischer auf mehrere verschiedene Finanzierungsbausteine gesetzt. Ein Viertel der Summe wurde über das IB-Wohneigentumsprogramm durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Was wird gefördert?
- Neuschaffung und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
- Erwerb (ggf. einschließlich nachfolgender Modernisierung) von Bestandswohnungen zur Selbstnutzung

Ihre Vorteile
- Darlehenssumme: 20.000 bis 100.000 Euro
- Laufzeit: max. 30 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre

Was Sie beachten sollten
Voraussetzungen:
- Eigenanteil von mindestens 10 %, davon 5 % Barmittel, an den veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten
- 40 % der Gesamtkosten über Hausbankdarlehen
- Auszahlung bei Abschluss des Kaufvertrages (Bestandserwerb) bzw. Baubeginn (Neubau)
- eine Auszahlung zum Erwerb eines Baugrundstücks ist nicht möglich
NOMINALER ZINSSATZ P.A.
6,22 %NOMINALER ZINSSATZ P.A.
6,36 %NOMINALER ZINSSATZ P.A.
4,88 %NOMINALER ZINSSATZ P.A.
4,93 %NOMINALER ZINSSATZ P.A.
4,30 %Gültig ab: 9. April 2025
NOMINALER ZINSSATZ P.A.
4,35 %Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Darlehen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums an.
Das Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Sachsen-Anhalt. Es stellt eine Ergänzung zur Hausbank- und/oder Bausparfinanzierung dar.
Privatpersonen, die durch Bau oder Kauf selbstgenutztes Wohneigentum erwerben.
Gefördert werden nur Objekte innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.
beim Bau:
- Kosten des Baugrundstückes
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlage
beim Erwerb:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und Kosten für anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung von bereits abgeschlossenen Vorhaben.
a) Es sollten grundsätzlich mindestens 40 % der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten durch ein Kapitalmarkt- und/oder Bauspardarlehen finanziert werden. Wird dieser Ansatz unterschritten, ist eine entsprechende Stellungnahme der Hausbank vorzulegen.
b) Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.
c) Die Erbringung eines Eigenanteils von mindestens 10 %, davon 5 % Barmittel, der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten wird vorausgesetzt.
d) Das IB-Wohneigentumsdarlehen ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse u. a. auch der KfW) kombinierbar.
max. Darlehenssumme: 100.000 EUR
Darlehensmindestbetrag: 20.000 EUR
a) Laufzeit, Zinssatz und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 30 Jahre bei bis zu einem Tilgungsfreijahr.
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Zinssatz des Programms zugesagt. Sofern am Eingangstag des vollständigen Antrages bei der IB ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.
Der Zinssatz wird für die Dauer von 10 Jahren ab Darlehenszusage festgeschrieben.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100%.
Abruffrist des Darlehens: 12 Monate nach Zusage
b) Tilgung, Zinszahlung und Besicherung
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des Tilgungsfreijahres, gerechnet ab Darlehenszusage, in monatlichen Annuitäten. Während des Tilgungsfreijahres sind lediglich die Zinsen auf ausgezahlte Darlehensbeträge zu leisten. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen.
Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern. Da das IB-Wohneigentumsdarlehen in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen.
c) Bereitstellungsprovision
Es wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% p.M., beginnend 2 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages seitens der IB (Datum der Unterschrift) für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge erhoben.
Der Antrag ist auf vorgegebenem Vordruck vor Beginn desVorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschlussdes notariellen Kaufvertrages bei der IB zu stellen.Antragsformulare können über das Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
Die Prüfung des Verwendungsnachweises obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
14.06.2019
Zur Antragstellung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Antworten auf Ihre Fragen zum IB-Wohneigentumsprogramm
Ja. Das IB-Wohneigentumsprogramm kann mit Finanzierungsprodukten der Hausbank, mit Darlehensprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Baufinanzierungsprodukten der Innvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) kombiniert werden.
Bei dem IB-Wohneigentumsprogramm entstehen keine Kosten bei der Beantragung.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist während der Zinsbindungsfrist nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
Die IB kann max. 100 TEUR finanzieren. Die Hausbank sollte grundsätzlich einen Anteil von mind. 40 % übernehmen. Bitte beachten Sie, dass 10 % verfügbare Eigenmittel gemessen an den Gesamtkosten einzubringen sind oder alternativ 5 % Eigenmittel und 5 % Eigenleistung.
Nein.
Die Gesamtdarlehenssumme aus diesem Förderprogramm ist grundpfandrechtlich abzusichern. Eine mitfinanzierende Hausbank kann sich erstrangig im Grundbuch besichern. Eine Lohn- und Gehaltsabtretung wird verlangt.
Der Bauantrag darf schon vor Antragstellung bzw. Unterzeichnung des Darlehensvertrages gestellt werden.
Ein Eigenheim ist ein Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer bestimmt ist. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein.
Beim Erwerb/ Erwerb mit Modernisierung können Sie das Darlehen nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen in einer Summe abrufen und sowohl für die Kaufpreiszahlung als auch für die Modernisierung einsetzen.
Beim Neubauvorhaben kann das Darlehen nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen zu 50 % bei Baubeginn und zu 50 % bei Rohbaufertigstellung abgerufen werden. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks sind nicht möglich.
Stand: 25. Januar 2022
Familie Fischer
Südlich von Zeitz liegt das beschauliche Droßdorf, ein Ortsteil der Gemeinde Gutenborn. Hier im südlichsten Zipfel von Sachsen-Anhalt ist Familie Fischer zu Hause. 2022 haben sie sich ihren Wohntraum erfüllt und das im Blockhausstil gestaltete Objekt erworben. Die fünfköpfige Familie fühlt sich auf dem Land pudelwohl. Mit 200 Quadratmetern Wohnfläche, verteilt auf drei Etagen, bietet das Wohnhaus mit seinem großzügigen Garten viel Raum zum Zusammenleben.
Damit ihr Wunsch Wirklichkeit wurde, hat das Ehepaar Fischer auf mehrere verschiedene Finanzierungsbausteine gesetzt. Ein Viertel der Summe wurde über das IB-Wohneigentumsprogramm durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert.
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