Hotline (kostenfrei)

Sachsen-Anhalt REGIO
Der Zuschuss zur Regionalentwicklung

Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, Vorhaben der Regionalentwicklung im Land Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Durch die Unterstützung können aktuelle Entwicklungen und Themenfelder auf kommunaler und regionaler Ebene gezielt aufgegriffen werden, um eine zukunftsfähige Entwicklung der Regionen im Land Sachsen-Anhalt zu ermöglichen.

 


Eine Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich.


 

Wer wird gefördert?

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände 
  • Verbände und Vereine 
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
  • öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
  • öffentliche Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Zusammenarbeit von Kommunen im Sinne von § 14 des Raumordnungsgesetzes
  • Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte
  • Anpassungskonzepte regionaler technischer Infrastruktur, insbesondere Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und gesamträumliche Konzepte für Photovoltaik
  • Vorhaben zur Darstellung, Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen
  • Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen 

Ihre Vorteile

  • Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • Anträge sind formgebunden bis 31. März bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Original einzureichen
  • Bei der Verfügbarkeit von ausreichend Haushaltsmitteln können Anträge bis zum 30. September des Jahres für eine zweite Bewilligungsperiode gestellt werden. 

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen gern über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände 
  • Verbände und Vereine 
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
  • öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
  • öffentliche Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Zusammenarbeit von Kommunen im Sinne von § 14 des Raumordnungsgesetzes
  • Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte
  • Anpassungskonzepte regionaler technischer Infrastruktur, insbesondere Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und gesamträumliche Konzepte für Photovoltaik
  • Vorhaben zur Darstellung, Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen
  • Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen 

Ihre Vorteile

  • Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • Anträge sind formgebunden bis 31. März bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Original einzureichen
  • Bei der Verfügbarkeit von ausreichend Haushaltsmitteln können Anträge bis zum 30. September des Jahres für eine zweite Bewilligungsperiode gestellt werden. 
SO FUNKTIONIERT’S

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen gern über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de.

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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Ihre Ansprechpartner

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57