Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
Die Antragstellung ist ab sofort online über das IB-Kundenportal möglich.
Bevor Sie das Kundenportal aufrufen, bitten wir Sie die Hinweise und Merkblätter aus dem Downloadbereich dieser Seite zu beachten. Für die Antragstellung müssen Sie unter der Rubrik Zur Antragstellung die aufgeführten Dokumente herunterladen, ausfüllen und später im IB-Kundenportal hochladen.
Bitte sehen Sie davon ab, neben einem Antrag im IB-Kundenportal auch einen Antrag für das gleiche Vorhaben per Post einzureichen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Selbstständige
Was wird gefördert?
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Ihre Vorteile
- Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)

Was Sie beachten sollten
- Schließen Sie keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge vor Antragseingang ab.
- Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt - Zeitpunkt, Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg).
- Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb (online Antrag)“ im IB-Kundenportal.
- Die Beantragung einer Auszahlung erfolgt auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb (nach Bewilligung)“ im IB-Kundenportal.
- Die Förderung von betrieblichen Weiterbildungen beinhaltet eine De-minimis-Beihilfe, deren Rechtsgrundlage am 30. Juni 2024 ausläuft. Es wird derzeit eine Richtlinienverlängerung auf Basis der neuen De-minimis-Verordnung erarbeitet. Für Bewilligungen ab 1. Juli 2024 wird daher eine neue De-minimis-Erklärung benötigt.
Bitte reichen Sie bis auf weiteres die derzeit gültige De-minimis-Erklärung und auch die De-minimis-Erklärung auf Basis der neuen De-minimis Verordnung ein. - Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag per Post einzureichen, die entsprechenden Dokumente stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Vor Antragstellung im Kundenportal
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Selbstständige
Was wird gefördert?
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Ihre Vorteile
- Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)

Was Sie beachten sollten
- Schließen Sie keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge vor Antragseingang ab.
- Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt - Zeitpunkt, Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg).
- Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb (online Antrag)“ im IB-Kundenportal.
- Die Beantragung einer Auszahlung erfolgt auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb (nach Bewilligung)“ im IB-Kundenportal.
- Die Förderung von betrieblichen Weiterbildungen beinhaltet eine De-minimis-Beihilfe, deren Rechtsgrundlage am 30. Juni 2024 ausläuft. Es wird derzeit eine Richtlinienverlängerung auf Basis der neuen De-minimis-Verordnung erarbeitet. Für Bewilligungen ab 1. Juli 2024 wird daher eine neue De-minimis-Erklärung benötigt.
Bitte reichen Sie bis auf weiteres die derzeit gültige De-minimis-Erklärung und auch die De-minimis-Erklärung auf Basis der neuen De-minimis Verordnung ein. - Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag per Post einzureichen, die entsprechenden Dokumente stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Vor Antragstellung im Kundenportal
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Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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