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ego.-WISSEN
Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründende

Die gezielte Förderung von Weiterqualifizierung und Weiterbildung von Gründerinnen und Gründern durch das Programm „ego.-WISSEN“ unterstützt gerade in der oft schwierigen Anfangsphase. Sie erhöhen damit ihre Chancen, sich besser am Markt zu platzieren und langfristig mit ihren Unternehmen erfolgreich zu bleiben.


Hinweis: Empfängerinnen und Empfänger von Fördergeldern aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind verpflichtet, bestimmte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Die Gestaltungsvorlagen finden Sie hier: europa.sachsen-anhalt.de


Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge über das Kundenportal einzureichen sind. 


 

Wer wird gefördert?

  • Regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer organisieren und steuern

Was wird gefördert?

  • Personalausgaben (projektbezogen, pauschal auf Basis Zuwendungsrechtsergänzungserlass)

  • Indirekte Ausgaben für Projektleitung und Organisation der Maßnahmen (Pauschalsatz)

  • Ausgaben für Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase (max. 60 Stunden) und nach der Gründung (max. 200 Stunden) max. bis zur Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung

  • Hilfen zur Existenzgründung (max. 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung), Auszahlung durch Maßnahmeträger

  • Zuwendung: max. 2.750 Euro je Gründer bei Teilnahme an der Nachgründungsqualifizierung

     

     

Ihre Vorteile

  • Zuschuss für Personalausgaben: bis zu 90 Prozent
  • Zuschuss für projektbezogene indirekte Ausgaben: 90 Prozent von 15 Prozent der Bemessungsgrundlage für förderfähige Personalausgaben
  • Zuschuss für  Qualifizierungsausgaben: 100 Prozent

Was Sie beachten sollten

  • Neu: Der Antragstellung ist ein Auswahlverfahren vorgeschaltet, in welchem eine Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien vorzunehmen ist
  • Eignung zur Durchführung einer Maßnahme zur regionalen Steuerung der Qualifizierungsleistungen ist nachzuweisen
  • Qualifizierungsmaßnahmen werden entsprechend dem regionalen Bedarf durchgeführt
  • Auswahl der teilnehmenden Existenzgründerinnen und Existenzgründer erfolgt durch den Maßnahmeträger
  • Aufgabe Maßnahmeträger: Erstellung individueller Qualifizierungskonzepte für die Existenzgründenden zur Vermittlung von Kenntnissen zur Gründung und Führung eines Unternehmens unter Beachtung der wählbaren Qualifizierungsmodule
  • Maßnahmeträger und Existenzgründende schließen nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen vor Beginn der Qualifizierung einen Vertrag ab

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer organisieren und steuern

Was wird gefördert?

  • Personalausgaben (projektbezogen, pauschal auf Basis Zuwendungsrechtsergänzungserlass)

  • Indirekte Ausgaben für Projektleitung und Organisation der Maßnahmen (Pauschalsatz)

  • Ausgaben für Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase (max. 60 Stunden) und nach der Gründung (max. 200 Stunden) max. bis zur Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung

  • Hilfen zur Existenzgründung (max. 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung), Auszahlung durch Maßnahmeträger

  • Zuwendung: max. 2.750 Euro je Gründer bei Teilnahme an der Nachgründungsqualifizierung

     

     

Ihre Vorteile

  • Zuschuss für Personalausgaben: bis zu 90 Prozent
  • Zuschuss für projektbezogene indirekte Ausgaben: 90 Prozent von 15 Prozent der Bemessungsgrundlage für förderfähige Personalausgaben
  • Zuschuss für  Qualifizierungsausgaben: 100 Prozent

Was Sie beachten sollten

  • Neu: Der Antragstellung ist ein Auswahlverfahren vorgeschaltet, in welchem eine Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien vorzunehmen ist
  • Eignung zur Durchführung einer Maßnahme zur regionalen Steuerung der Qualifizierungsleistungen ist nachzuweisen
  • Qualifizierungsmaßnahmen werden entsprechend dem regionalen Bedarf durchgeführt
  • Auswahl der teilnehmenden Existenzgründerinnen und Existenzgründer erfolgt durch den Maßnahmeträger
  • Aufgabe Maßnahmeträger: Erstellung individueller Qualifizierungskonzepte für die Existenzgründenden zur Vermittlung von Kenntnissen zur Gründung und Führung eines Unternehmens unter Beachtung der wählbaren Qualifizierungsmodule
  • Maßnahmeträger und Existenzgründende schließen nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen vor Beginn der Qualifizierung einen Vertrag ab
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Zech
Petra Zech Mitarbeiterin Förderberatung Existenzgründer 0391 28987 8365 E-Mail senden

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