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Sachsen-Anhalt REVIER 2038

Mit dem Programm Sachsen-Anhalt REVIER 2038 wird der Strukturwandel in Sachsen-Anhalt, speziell im Burgenlandkreis, in der kreisfreien Stadt Halle, im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie im Saalekreis unterstützt. Finanziert wird dieses Programm aus Mitteln des Bundes und zum Teil aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderlotsen der Investitionsbank stehen Ihnen förderbereichsübergreifend zur Erstberatung und zur Koordination des Anmeldeprozesses zur Verfügung. Bitte melden Sie alle Projekte vor Antragstellung mittels Formblatt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt an.  Diese Projektanmeldung erfolgt zusätzlich zu einer späteren Antragstellung bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde. Die Angaben aus Ihrer Projektanmeldung werden für die Vorabmeldung der Projekte gegenüber Land und Bund (BAFA) übernommen. 

Die Investitionsbank ist eine von drei Bewilligungsbehörden. Unter der Rubrik "Was wird gefördert?" finden Sie die Förderbereiche, welche die Investitionsbank betreut. 

Weitere Informationen zum Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier finden Sie unter: strukturwandel.sachsen-anhalt.de 

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften
  • Sonstige Träger, soweit sie öffentliche, vor allem kommunale Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen

Was wird gefördert?

  • Bedeutsame Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur gemäß Ziffer 2 der Richtlinie 
  • Die Investitionsbank ist gemäß Anlage 2 der Richtlinie Bewilligungsbehörde für:
    • wirtschaftsnahe Infrastruktur
      Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen; energetische Sanierung (ausgenommen kommunale Kläranlagen)
    • Einrichtungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kin-dertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Familienzentren und Gemeinschaftshäusern
    • Barriereabbau 
    • Digitalisierung, Breitband, Mobilfunkinfrastruktur 
    • Touristische Infrastruktur 
    • Forschungsinfrastruktur 
    • Infrastruktur der ergänzenden Aus- und Weiterbildung
    • Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung

Ihre Vorteile

  • Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss oder als nicht rückzahlbare oder bedingt rückzahlbare Zuweisung
  • Bundesbeteiligung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • gem. aktuell gültiger Richtlinie (Richtlinienlaufzeit 2022-2026) erfolgt die Übernahme der Hälfte des kommunalen Eigenanteils durch das Land Sachsen-Anhalt 

Was Sie beachten sollten

  • Investitionen müssen besonders bedeutsam sein und somit zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen oder die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen
  • die geförderten Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen nutzbar sein und im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen
  • Vorhaben sind erst ab einer Fördersumme von 25.000 Euro förderfähig
  • Förderung von zusätzlichen Investitionen
  • förderfähig sind Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind
  • Vorhaben müssen bis zum 31.12.2038 abgeschlossen sein
  • auf die Förderung durch den Bund und ggf. durch das Land ist während und nach Abschluss des Vorhabens dauerhaft in geeigneter Form (zum Beispiel durch Bauschilder) hinzuweisen; bei Fragen zu Gestaltungsvorlagen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater 
  • das Strukturentwicklungsprogramm für den in Sachsen-Anhalt befindlichen Teil des Mitteldeutschen Reviers bildet die inhaltliche Fördergrundlage für alle Investitionsvorhaben nach dieser Richtlinie
  • ab Projektanmeldung (nach Rückmeldung durch den Bund) bis zur Antragstellung sowie nach der Antragstellung bis zur Bewilligung ist zweimal jährlich ein Projektbericht einschließlich Projektplan einzureichen 

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften
  • Sonstige Träger, soweit sie öffentliche, vor allem kommunale Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen

Was wird gefördert?

  • Bedeutsame Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur gemäß Ziffer 2 der Richtlinie 
  • Die Investitionsbank ist gemäß Anlage 2 der Richtlinie Bewilligungsbehörde für:
    • wirtschaftsnahe Infrastruktur
      Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen; energetische Sanierung (ausgenommen kommunale Kläranlagen)
    • Einrichtungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kin-dertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Familienzentren und Gemeinschaftshäusern
    • Barriereabbau 
    • Digitalisierung, Breitband, Mobilfunkinfrastruktur 
    • Touristische Infrastruktur 
    • Forschungsinfrastruktur 
    • Infrastruktur der ergänzenden Aus- und Weiterbildung
    • Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung

Ihre Vorteile

  • Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss oder als nicht rückzahlbare oder bedingt rückzahlbare Zuweisung
  • Bundesbeteiligung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • gem. aktuell gültiger Richtlinie (Richtlinienlaufzeit 2022-2026) erfolgt die Übernahme der Hälfte des kommunalen Eigenanteils durch das Land Sachsen-Anhalt 

Was Sie beachten sollten

  • Investitionen müssen besonders bedeutsam sein und somit zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen oder die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen
  • die geförderten Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen nutzbar sein und im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen
  • Vorhaben sind erst ab einer Fördersumme von 25.000 Euro förderfähig
  • Förderung von zusätzlichen Investitionen
  • förderfähig sind Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind
  • Vorhaben müssen bis zum 31.12.2038 abgeschlossen sein
  • auf die Förderung durch den Bund und ggf. durch das Land ist während und nach Abschluss des Vorhabens dauerhaft in geeigneter Form (zum Beispiel durch Bauschilder) hinzuweisen; bei Fragen zu Gestaltungsvorlagen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater 
  • das Strukturentwicklungsprogramm für den in Sachsen-Anhalt befindlichen Teil des Mitteldeutschen Reviers bildet die inhaltliche Fördergrundlage für alle Investitionsvorhaben nach dieser Richtlinie
  • ab Projektanmeldung (nach Rückmeldung durch den Bund) bis zur Antragstellung sowie nach der Antragstellung bis zur Bewilligung ist zweimal jährlich ein Projektbericht einschließlich Projektplan einzureichen 
DOWNLOADS

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Ihr Ansprechpartner vor Antragstellung

Andreas Leupold Mitarbeiter Strukturwandel 0391 28987 1608 E-Mail senden

Ihre Ansprechpartnerin vor Antragstellung

Katharina Ackermann Mitarbeiterin Strukturwandel 0391 28987 8463 E-Mail senden

Ihr Ansprechpartner vor Antragstellung

Jens Schmidt Leiter Strukturwandel 0391 28987 1118 E-Mail senden

Ihr Ansprechpartner nach Antragstellung

Mario Paul Mitarbeiter Kommunalentwicklung und Beratung 0391 28987 8383 E-Mail senden
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