Hotline (kostenfrei)

Sachsen-Anhalt ZUKUNFT
Die Corona-Soforthilfe

Wichtiger Hinweis: Wann muss ich die "Corona-Soforthilfe" zurückzahlen?

Ermitteln Sie in zwei Schritten ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung erfolgen muss:

1.    Schritt:

  • Nehmen Sie als Grundlage Ihre monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
  • Übersteigen die addierten betrieblichen Einnahmen (ohne Berücksichtigung der Soforthilfe) in dem Dreimonatszeitraum die addierten betrieblichen Ausgaben (Hinweis: Dreimonatszeitraum entspricht zumeist April, Mai und Juni 2020)?
  • JA: Soforthilfe muss vollständig zurückgezahlt werden
  • NEIN: Errechnen Sie die Höhe der Ihnen zustehenden Soforthilfe (siehe Schritt 2)
     

2.    Schritt:

  • Ist der laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwand in dem Dreimonatszeitraum größer als die erhaltene Soforthilfe
    -> Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden
  • Ist der laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwand in dem Dreimonatszeitraum kleiner als die erhaltene Soforthilfe
    -> Soforthilfe muss anteilig zurückgezahlt werden (sie darf den laufenden Sach- und Finanzaufwand nicht überschreiten) 
  • Hinweis: laufender betrieblicher Sach- und Finanzaufwand = z. B. auf die unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit bezogene Miete inkl. Nebenkosten, Pachten, Prämien für betrieblich veranlasste Versicherungen, Leasingaufwendungen, Energie- und Instandhaltungskosten

WICHTIG: Sie sind verpflichtet, zu Unrecht gewährte Hilfen zurückzuzahlen. Teilen Sie uns dies formlos unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer und des Betrags per E-Mail an beratung@ib-lsa.de mit. Sie erhalten dann von uns ein Schreiben mit Angabe der Kontonummer und des Verwendungszwecks.

Bitte beachten Sie auch die FAQ zum Rückmeldeverfahren


Sie haben ein oder mehrere Finanzhilfen anlässlich der Corona-Krise erhalten? Dann prüfen Sie bitte in den kommenden Tagen Ihr E-Mail-Postfach und unterstützen Sie uns mit Ihrer Auskunft. 
Im Rahmen der Mitteilungsverordnung des Bundes ist die IB gesetzlich verpflichtet, Daten über die gewährten Finanzhilfen den Finanzbehörden mitzuteilen. Hier fehlen ggf. noch Pflichtinformationen. Sollten Sie keine E-Mail von uns erhalten, haben Sie Ihre Daten bereits vollständig hinterlegt. 

Mehr Informationen dazu sind der Mail zu entnehmen. Bitte teilen Sie uns diese Angaben innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt mit, per E-Mail an folgende Adresse: Corona-Foerderung@ib-lsa.de.

Bitte beachten Sie, dass die Abfrage ausschließlich über die o. g. E-Mailadresse erfolgt. Angaben können über die direkte Antwort übermittelt werden. Es wird kein weiterführender Link verschickt.

 


ACHTUNG! Die "Corona-Soforthilfe" konnte bis zum 31. Mai  2020 beantragt werden.

Sollten Sie eine Rückzahlung der Soforthilfe vornehmen wollen, bitten wir Sie, eine Anfrage unter dem Stichwort „Rückzahlung“ per E-Mail an beratung@ib-lsa.de zu richten. Bitte geben Sie in dieser E-Mail den Namen und die Kontaktdaten des Antragstellers an, damit wir Sie zügig über weitere Schritte informieren können.

Bitte reichen Sie die Belege zur zweckentsprechenden Verwendung nicht unaufgefordert ein. Der Nachweis ist erst dann erforderlich, wenn Sie von der Investitionsbank dazu aufgefordert werden. Mit entsprechenden Tiefenprüfungen wurde bereits begonnen. Sie werden postalisch, per E-Mail sowie auch telefonisch dazu von uns kontaktiert.


 

Die Covid 19-Pandemie hat insbesondere zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz für Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe und kleinere Unternehmen geführt. Mit dem Programm "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe" unterstützen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Die Finanzhilfe soll zur Existenzsicherung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit dienen.

Beachten Sie bitte auch die FAQ zur "Corona-Soforthilfe".

Wer wird gefördert?

  • Soloselbstständige
  • Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Betriebsausgaben, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid 19-Pandemie nicht aus eigener Liquidität bezahlt werden können

Ihre Vorteile

  • Einmalige, nicht rückzahlbare Leistung bezogen auf die Anzahl der Beschäftigten bei Antragstellung
    • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro
    • bis zu 10 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
    • bis zu 25 Erwerbstätige bis zu 20.000 Euro
    • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 25.000 Euro
  • Auszahlung erfolgt schnellstmöglich nach Eingang des vollständigen Förderantrages

Was Sie beachten sollten

  • Für postalisch eingehende Anträge ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen
  • Die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe ist nachzuweisen
  • Reichen Sie die Belege zur zweckentsprechenden Verwendung nicht unaufgefordert ein, der Nachweis ist erst dann erforderlich, wenn Sie von der Investitionsbank dazu aufgefordert werden
  • Lohnkosten, Personalausgaben, und Kosten für die Lebenserhaltung sind nicht förderfähig
  • Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zur Corona-Soforthilfe

Video-Leitfaden Corona-Soforthilfe

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SACHSEN-ANHALT ZUKUNFT - Die Corona-Soforthilfe: Ihre Unterstützung in Krisen-Zeiten  

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Die Idee hinter MY Unverpackt - Manufaktur für Tee, Gewürze & Unverpacktes ist so einfach wie wichtig: Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs ohne Wegwerf-Verpackung verkaufen – und so Müll und Lebensmittelverschwendung vermeiden. Für Inhaberin Yvonne Riesmann ist es eine Herzensangelegenheit. 2018 übernahm die gelernte Bankfachwirtin dann den ehemaligen Gewürz- und Teeladen in der Stendaler Innenstadt und bietet Kundinnen und Kunden Lebensmittel und Kosmetika zum Selber-Abfüllen.
Das Startkapital für die Geschäftsübernahme erfolgte über ein Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus investierte sie zusätzlich im digitalen Bereich, führte eine digitale Warenwirtschaft ein und modernisierte ihren Webauftritt.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Soloselbstständige
  • Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Betriebsausgaben, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid 19-Pandemie nicht aus eigener Liquidität bezahlt werden können

Ihre Vorteile

  • Einmalige, nicht rückzahlbare Leistung bezogen auf die Anzahl der Beschäftigten bei Antragstellung
    • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro
    • bis zu 10 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
    • bis zu 25 Erwerbstätige bis zu 20.000 Euro
    • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 25.000 Euro
  • Auszahlung erfolgt schnellstmöglich nach Eingang des vollständigen Förderantrages

Was Sie beachten sollten

  • Für postalisch eingehende Anträge ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen
  • Die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe ist nachzuweisen
  • Reichen Sie die Belege zur zweckentsprechenden Verwendung nicht unaufgefordert ein, der Nachweis ist erst dann erforderlich, wenn Sie von der Investitionsbank dazu aufgefordert werden
  • Lohnkosten, Personalausgaben, und Kosten für die Lebenserhaltung sind nicht förderfähig
  • Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zur Corona-Soforthilfe
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Die Idee hinter MY Unverpackt - Manufaktur für Tee, Gewürze & Unverpacktes ist so einfach wie wichtig: Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs ohne Wegwerf-Verpackung verkaufen – und so Müll und Lebensmittelverschwendung vermeiden. Für Inhaberin Yvonne Riesmann ist es eine Herzensangelegenheit. 2018 übernahm die gelernte Bankfachwirtin dann den ehemaligen Gewürz- und Teeladen in der Stendaler Innenstadt und bietet Kundinnen und Kunden Lebensmittel und Kosmetika zum Selber-Abfüllen.
Das Startkapital für die Geschäftsübernahme erfolgte über ein Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus investierte sie zusätzlich im digitalen Bereich, führte eine digitale Warenwirtschaft ein und modernisierte ihren Webauftritt.

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