Das Land Sachsen-Anhalt stellt Mittel zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patienten zur Verfügung.
Eine Antragstellung im Programm "Krankenhauszukunftsfonds II" ist aktuell nicht möglich. Sollte das Programm über eine dritte Antragswelle wieder geöffnet werden, erhalten Sie Informationen hierzu zu gegebener Zeit auf dieser Seite und über unseren Newsletter.
Wer wird gefördert?
- Krankenhausträger, die nach den Vorschriften des Krankenhausgesetzes (KHG) förderfähig sind; demnach können die Krankenhausträger eine Förderung beantragen, soweit und solange sie in dem Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, § 8 Abs. 1 Satz 1 KHG
Was wird gefördert?
- Maßnahmen nach § 19 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser verfolgen

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten
- Das zur Förderung beantragte Vorhaben darf frühestens am 2. September 2020 begonnen haben und bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein
- Die geförderten Vorhaben müssen bis spätestens zum 30. März 2026 abgeschlossen sein
- Für Maßnahmen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV sind nur IT-Dienstleister, die für den Zuwendungsempfänger die geförderten Digitalisierungsvorhaben umsetzen sollen, von dem Zuwendungsempfänger zu beauftragen, die vom Bundesamt für Soziale Sicherung gemäß § 21 Abs. 5 KHSFV berechtigt worden sind
- Ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits anderweitig gefördert werden
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
Wer wird gefördert?
- Krankenhausträger, die nach den Vorschriften des Krankenhausgesetzes (KHG) förderfähig sind; demnach können die Krankenhausträger eine Förderung beantragen, soweit und solange sie in dem Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, § 8 Abs. 1 Satz 1 KHG
Was wird gefördert?
- Maßnahmen nach § 19 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser verfolgen

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten
- Das zur Förderung beantragte Vorhaben darf frühestens am 2. September 2020 begonnen haben und bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein
- Die geförderten Vorhaben müssen bis spätestens zum 30. März 2026 abgeschlossen sein
- Für Maßnahmen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV sind nur IT-Dienstleister, die für den Zuwendungsempfänger die geförderten Digitalisierungsvorhaben umsetzen sollen, von dem Zuwendungsempfänger zu beauftragen, die vom Bundesamt für Soziale Sicherung gemäß § 21 Abs. 5 KHSFV berechtigt worden sind
- Ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits anderweitig gefördert werden
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Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
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