Mit kreativen Ideen und professionellen Dienstleistungen den Medienstandort Sachsen-Anhalt stärken. Mit Sachsen-Anhalt MedienPro werden kulturwirtschaftliche Vorhaben und audiovisuelle Medienproduktionen gefördert, die einen positiven Effekt für den Medienstandort Sachsen-Anhalt haben.
Eine Antragstellung im Programm "Sachsen-Anhalt MedienPro" ist aktuell nicht mehr möglich. Es ist jedoch vorgesehen, das Programm fortzusetzen. Informationen hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit auf dieser Seite und über unseren Newsletter.
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
- Private Rundfunkveranstalter und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können nicht Zuwendungsempfänger sein.
Was wird gefördert?
- audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung
- Maßnahmen zur Vernetzung der Akteure, auch branchenübergreifend
- Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien
- Präsentationen von Filmen und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren
Gefördert werden jeweils Personal- und Sachausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 90 %, für audiovisuelle Medienproduktionen in Höhe von bis zu 80 %

Was Sie beachten sollten
- Die Vorhaben sollen im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden oder der Antragsteller soll seinen Sitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Projekte, die als Leistungsnachweis einer Ausbildung zu erbringen sind oder Teil einer Ausbildung sind, werden in der Regel nicht gefördert.
- Die Zuwendung für Personalausgaben wird auf der Grundlage pauschalierter Ausgaben gemäß Zuwendungsrechtsergänzungserlass gewährt.
- Für urheberrechtlich geschützte Teile des Projektes ist der Erwerb oder die Berechtigung zur Verwendung lückenlos nachzuweisen.
- Zur fachlichen Bewertung der Anträge der Projekte nach Nummer 2.2 der Richtlinie kann die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur einen Fachbeirat berufen, der die künstlerische und kulturwirtschaftliche Qualität der Anträge bewertet und beurteilt, inwieweit das Vorhaben geeignet ist, die Grundsätze und Ziele dieser Richtlinie zu erreichen
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
- Private Rundfunkveranstalter und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können nicht Zuwendungsempfänger sein.
Was wird gefördert?
- audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung
- Maßnahmen zur Vernetzung der Akteure, auch branchenübergreifend
- Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien
- Präsentationen von Filmen und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren
Gefördert werden jeweils Personal- und Sachausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 90 %, für audiovisuelle Medienproduktionen in Höhe von bis zu 80 %

Was Sie beachten sollten
- Die Vorhaben sollen im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden oder der Antragsteller soll seinen Sitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Projekte, die als Leistungsnachweis einer Ausbildung zu erbringen sind oder Teil einer Ausbildung sind, werden in der Regel nicht gefördert.
- Die Zuwendung für Personalausgaben wird auf der Grundlage pauschalierter Ausgaben gemäß Zuwendungsrechtsergänzungserlass gewährt.
- Für urheberrechtlich geschützte Teile des Projektes ist der Erwerb oder die Berechtigung zur Verwendung lückenlos nachzuweisen.
- Zur fachlichen Bewertung der Anträge der Projekte nach Nummer 2.2 der Richtlinie kann die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur einen Fachbeirat berufen, der die künstlerische und kulturwirtschaftliche Qualität der Anträge bewertet und beurteilt, inwieweit das Vorhaben geeignet ist, die Grundsätze und Ziele dieser Richtlinie zu erreichen
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
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