Sachsen-Anhalt MedienPro

Filmklappe wird vor eine Filmkamera gehalten

Mit kreativen Ideen und professionellen Dienstleistungen den Medienstandort Sachsen-Anhalt stärken. Mit Sachsen-Anhalt MedienPro werden kulturwirtschaftliche Vorhaben und audiovisuelle Medienproduktionen gefördert, die einen positiven Effekt für den Medienstandort Sachsen-Anhalt haben.


Eine Antragstellung ist für das Jahr 2026 wieder möglich. Von daher können für den Fördergegenstand Nr. 2.2 vom 24.11.2025 bis 09.01.2026 zunächst Projektskizzen (inkl. Kosten- und Finanzierungsplan) eingereicht werden.

Nach Prüfung der Förderwürdigkeit informieren wir Sie über das Ergebnis und bitten Sie ggf., einen formalen Antrag einzureichen.


 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
  • Private Rundfunkveranstalter und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können nicht Zuwendungsempfänger sein.

Was wird gefördert?

  • audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung
  • Maßnahmen zur Vernetzung der Akteure, auch branchenübergreifend
  • Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien
  • Präsentationen von Filmen und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren
     
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90 %, für audiovisuelle Medienproduktionen in Höhe von bis zu 80 %
  • Gefördert werden jeweils Personal- und Sachausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

Darauf müssen Sie achten:

  • Die Vorhaben sollen im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden oder der Antragsteller soll seinen Sitz in Sachsen-Anhalt haben.
  • Projekte, die als Leistungsnachweis einer Ausbildung zu erbringen sind oder Teil einer Ausbildung sind, werden in der Regel nicht gefördert.
  • Die Zuwendung für Personalausgaben wird auf der Grundlage pauschalierter Ausgaben gemäß Zuwendungsrechtsergänzungserlass gewährt.
  • Für urheberrechtlich geschützte Teile des Projektes ist der Erwerb oder die Berechtigung zur Verwendung lückenlos nachzuweisen.
  • Zur fachlichen Bewertung der Anträge der Projekte nach Nummer 2.2 der Richtlinie kann die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur einen Fachbeirat berufen, der die künstlerische und kulturwirtschaftliche Qualität der Anträge bewertet und beurteilt, inwieweit das Vorhaben geeignet ist, die Grundsätze und Ziele dieser Richtlinie zu erreichen

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt
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Zuwendungsrechtsergänzungserlass
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Legitimationsprüfung

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Wir sind für Sie da!

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