Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern, um zukunftsfähig zu bleiben. Mit "DIGITAL INNOVATION" unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.
Zum Bearbeitungsstand: In den Digitalprogrammen werden die Fördermittel im Rahmen von mehreren Wettbewerbsrunden verteilt über die Förderlaufzeit vergeben. Bisher fanden drei Wettbewerbsrunden statt. Neue Anträge für die dritte Wettbewerbsrunde können aktuell nicht mehr entgegengenommen werden.
1. Wettbewerbsrunde: Mit den Bewilligungen der vollständig vorliegenden Anträge wurde begonnen.
2. Wettbewerbsrunde: Mit der Bearbeitung der vorliegenden Anträge wurde begonnen.
3. Wettbewerbsrunde: Die eingereichten Projektbeschreibungen werden bis zum 30. April 2025 im Rahmen des Vorauswahlverfahrens bewertet und die Teilnehmer werden anschließend über das Ergebnis informiert.
Bei Fragen steht Ihnen unser Expertenteam kostenfrei unter der IB-Hotline unter 0800 56 00757 zur Verfügung.
Die 4. Wettbewerbsrunde startet am 19. Mai 2025 um 13:00 Uhr. Weitere Informationen können dem offiziellen Wettbewerbsaufruf auf dieser Seite entnommen werden. Um sich auf die Wettbewerbsrunde vorzubereiten, stehen Ihnen die einzureichenden Unterlagen bereits jetzt als Download im Bereich Wettbewerbsverfahren zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes
- max. 70.000 Euro Zuschuss auf das förderfähige Gesamtvolumen des Digitalisierungsvorhabens
- bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt
- gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro

Was Sie beachten sollten
- Projektlaufzeit von max. 12 Monaten
- Der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden
- Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: das Konzept zur Projektumsetzung, ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil
Wettbewerbsverfahren
Zur Antragstellung
Zur Auszahlung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen..
FAQs aktuelle Wettbewerbsrunde Digital (DIGITAL INNOVATION)
- Im Rahmen der Antragstellung für die Förderprogramme Digital muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden. Im ersten Schritt reichen Sie im Rahmen einer Wettbewerbsrunde eine „Bewerbung zur Antragstellung“ ein. Nach Abschluss der zeitlich begrenzten Bewerbungsrunde werden alle vorliegenden Bewerbungen im Hinblick auf die sogenannten Projektauswahlkriterien hin geprüft und mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet. Nach Prüfung aller Bewerbungen erfolgt eine Auswertung und Erstellung einer Rangliste, die entsprechend der erreichten Punktzahl absteigend sortiert ist.
- In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird anschließend überprüft und festgelegt, welche Bewerbungen auf Basis der ermittelten Punktzahl und Platz auf der Rangliste berücksichtigt werden.
- Alle ausgewählten und zur Antragstellung zugelassenen Bewerbungen erhalten eine Zusage und können im nächsten Schritt einen Antrag stellen. Alle Bewerbungen, die infolge nicht ausreichender Punktzahl und Rangfolge nicht zur Antragstellung zugelassen werden können, erhalten ein Absageschreiben.
- Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes, welcher u.a. über den Newsletter verteilt wird, über eine bevorstehende Wettbewerbsrunde. Die Anmeldung zum Newsletter finden Sie in unserem Footer.
- Die Details zur Wettbewerbsrunde werden in den „Informationen zur Vorhabenauswahl“ im Bereich Downloads der Produktseite von Digital Innovation zur Verfügung gestellt.
- Zur Bewertung der Investitionsvorhaben wurden vom Richtliniengeber verschiedene Kriterien definiert, die in Abhängigkeit des jeweiligen Inhalts des Vorhabens und dem Erfüllungsgrad einer Punktzahl entsprechen.
- Die Summe der Punkte aus Ihren Angaben zu den Auswahlkriterien und in Abhängigkeit des festgelegten Wichtungsfaktors ergeben eine Gesamtpunktzahl, mit der sich das Vorhaben in die Rangliste einordnet.
- Die Auswahlkriterien beinhalten auch Ausschlusskriterien, die dazu führen, dass ein Vorhaben nicht zur Antragstellung zugelassen werden kann.
- Mit dem Vorhaben darf mit Antragseingang begonnen werden.
Bitte beachten: Der Eingang Ihrer Bewerbung im Rahmen der Wettbewerbsrunde ist nicht der Antragseingang!
- Um eine ordnungsgemäße Prüfung der eingegangenen Bewerbungen vorzunehmen, müssen die Angaben zu den Projektauswahlkriterien plausibilisiert werden können. Dafür ist es notwendig, dass Sie die Projektskizze gewissenhaft ausfüllen und Ihre Angaben mit weiteren Erläuterungen und Angaben untersetzen.
- Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens kann nur das geprüft und bewertet werden, was eingereicht wurde. Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Vorhaben bewerten müssen und dazu gehört auch, dass wir den Umfang und sämtliche Bestandteile Ihres Vorhabens verstehen müssen. Daher sollten Sie sowohl Ihre Auswahl der einzelnen Kriterien, wie auch die die projektbezogenen Angaben so konkret und ausführlich beschreiben, dass diese nachvollzogen und plausibilisiert werden können.
- Es darf eine Bewerbung pro Wettbewerbsrunde und Unternehmen eingereicht werden.
- Diese Regel gilt für den gesamten Unternehmensverbund (siehe Ziffer 7.3.4 der Richtlinie)
- Die Antragsberechtigung eines kleinen oder mittleren Unternehmens erlischt, wenn zwei seiner Projekte in der Laufzeit der Richtlinien in Wettbewerbsrunden als förderfähig ausgewählt wurden und somit zur Antragstellung zugelassen wurden (siehe Ziffer 7.3.4 der Richtlinie).
Häufig gestellte Fragen und wichtige Hinweise zu den Projektauswahlkriterien DIGITAL INNOVATION
Was sind feste Nutzer?
- Nutzer innerhalb des Unternehmens wie z.B. Mitarbeiter oder Geschäftsführung
Was sind sonstige Nutzer?
- Externe Nutzer wie z.B. Kunden, Lieferanten, Patienten oder Mitglieder
Wie muss ich meine Auswahl zur Wirtschaftlichkeit (in welchem Zeitraum lässt sich das geplante Vorhaben refinanzieren?) in der Projektskizze untersetzen?
- Dazu benötigen wir insbesondere mit konkreten Zahlen untersetzte (Circa-)Angaben, bspw. zu den erwarteten zeitlichen Einsparungen (z.B. Arbeitszeiten, Rüstzeiten oder Maschinenstunden, etc.) der zu digitalisierenden Bereiche, Prozess- bzw. Handlungsabläufe sowie daraus resultierend die prognostizierten monetären Kosteneinsparungen (z.B. Personalkosten, Betriebskosten, etc.). Sofern das Vorhaben zu einer Umsatzerhöhung im UN führt (bspw. können die freigewordenen Kapazitäten zur Übernahme weiterer Aufträge genutzt werden), ist diese durch entsprechend avisierte Umsatz- und Ertragszahlen (Circa-Angaben) zu belegen. Im Falle einer digitalen Produktentwicklung ist die Umsatz- und Ertragsvorschau um eine Produktkalkulation mit Deckungsbeitrag zu ergänzen. In jedem Fall müssen Ihre diesbezüglichen Angaben aus der Projektskizze Ihre Auswahl des Kriteriums und den damit verbundenen Refinanzierungszeitraum plausibilisieren.
- Sollte Ihre Auswahl zur Wirtschaftlichkeit nicht (plausibel) mit Zahlen und Berechnungen untersetzt sein, kann dieser Punkt ggf. nicht bewertet werden und es wird ein Ausschlusskriterium ausgewählt.
Erfüllt mein Vorhaben die Bedingungen zur Barrierefreiheit?
- Barrierefreiheit besteht, wenn die Innovation für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dazu gibt es bestimmte Vorgaben in Bezug auf an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, wie z.B. die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) oder die EU-Richtlinie 2016/2102. Die Inhalte des Vorhabens sollten sich im Wesentlichen an diesen Vorgaben orientieren, um als barrierefreies Vorhaben eingestuft und bewertet zu werden. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben.
Erfüllt mein Vorhaben die Vorgaben zur Interoperabilität?
- Eine Interoperabilität ist dann gegeben, wenn unterschiedliche Geräte (mindestens zwei) einschließlich Software miteinander interagieren und unter Einhaltung gemeinsamer technischer Normen, bspw. ein Datenaustausch erfolgen kann, ohne die Daten anzupassen oder zu verändern. Ein Bsp. bildet die Corona-Warn-App, diese konnte einheitlich sowohl auf Android-, als auch auf Apple-Geräten genutzt werden, möglich machte dies ein angepasster einheitlicher Datenstandard, der eine direkte Kommunikation zwischen Android- und Apple-Geräten erlaubte! Eine Interoperabilität liegt bspw. nicht vor, wenn Sie bspw. eine Software anschaffen und diese auf verschiedenen Endgeräten nutzbar ist, hierbei handelt es sich lediglich um eine Kompatibilität. Auch im Bereich des Gesundheitswesens spielt die Interoperabilität eine wesentliche Rolle beim Austausch von Patientendaten über verschiedene IT-Systeme und Sektoren hinweg. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben.
Hinweis: Sollte Ihre Auswahl zur Nachhaltigkeit in Bezug auf die Barrierefreiheit oder Interoperabilität, aber auch alle anderen Kriterien zur Nachhaltigkeit nicht ausreichend erläutert und beschrieben sein, kann dieser Punkt ggf. nicht bewertet werden und es wird ein Ausschlusskriterium ausgewählt.
Stand 25. Oktober 2024
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes
- max. 70.000 Euro Zuschuss auf das förderfähige Gesamtvolumen des Digitalisierungsvorhabens
- bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt
- gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro

Was Sie beachten sollten
- Projektlaufzeit von max. 12 Monaten
- Der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden
- Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: das Konzept zur Projektumsetzung, ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil
Wettbewerbsverfahren
Zur Antragstellung
Zur Auszahlung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen..
FAQs aktuelle Wettbewerbsrunde Digital (DIGITAL INNOVATION)
- Im Rahmen der Antragstellung für die Förderprogramme Digital muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden. Im ersten Schritt reichen Sie im Rahmen einer Wettbewerbsrunde eine „Bewerbung zur Antragstellung“ ein. Nach Abschluss der zeitlich begrenzten Bewerbungsrunde werden alle vorliegenden Bewerbungen im Hinblick auf die sogenannten Projektauswahlkriterien hin geprüft und mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet. Nach Prüfung aller Bewerbungen erfolgt eine Auswertung und Erstellung einer Rangliste, die entsprechend der erreichten Punktzahl absteigend sortiert ist.
- In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird anschließend überprüft und festgelegt, welche Bewerbungen auf Basis der ermittelten Punktzahl und Platz auf der Rangliste berücksichtigt werden.
- Alle ausgewählten und zur Antragstellung zugelassenen Bewerbungen erhalten eine Zusage und können im nächsten Schritt einen Antrag stellen. Alle Bewerbungen, die infolge nicht ausreichender Punktzahl und Rangfolge nicht zur Antragstellung zugelassen werden können, erhalten ein Absageschreiben.
- Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes, welcher u.a. über den Newsletter verteilt wird, über eine bevorstehende Wettbewerbsrunde. Die Anmeldung zum Newsletter finden Sie in unserem Footer.
- Die Details zur Wettbewerbsrunde werden in den „Informationen zur Vorhabenauswahl“ im Bereich Downloads der Produktseite von Digital Innovation zur Verfügung gestellt.
- Zur Bewertung der Investitionsvorhaben wurden vom Richtliniengeber verschiedene Kriterien definiert, die in Abhängigkeit des jeweiligen Inhalts des Vorhabens und dem Erfüllungsgrad einer Punktzahl entsprechen.
- Die Summe der Punkte aus Ihren Angaben zu den Auswahlkriterien und in Abhängigkeit des festgelegten Wichtungsfaktors ergeben eine Gesamtpunktzahl, mit der sich das Vorhaben in die Rangliste einordnet.
- Die Auswahlkriterien beinhalten auch Ausschlusskriterien, die dazu führen, dass ein Vorhaben nicht zur Antragstellung zugelassen werden kann.
- Mit dem Vorhaben darf mit Antragseingang begonnen werden.
Bitte beachten: Der Eingang Ihrer Bewerbung im Rahmen der Wettbewerbsrunde ist nicht der Antragseingang!
- Um eine ordnungsgemäße Prüfung der eingegangenen Bewerbungen vorzunehmen, müssen die Angaben zu den Projektauswahlkriterien plausibilisiert werden können. Dafür ist es notwendig, dass Sie die Projektskizze gewissenhaft ausfüllen und Ihre Angaben mit weiteren Erläuterungen und Angaben untersetzen.
- Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens kann nur das geprüft und bewertet werden, was eingereicht wurde. Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Vorhaben bewerten müssen und dazu gehört auch, dass wir den Umfang und sämtliche Bestandteile Ihres Vorhabens verstehen müssen. Daher sollten Sie sowohl Ihre Auswahl der einzelnen Kriterien, wie auch die die projektbezogenen Angaben so konkret und ausführlich beschreiben, dass diese nachvollzogen und plausibilisiert werden können.
- Es darf eine Bewerbung pro Wettbewerbsrunde und Unternehmen eingereicht werden.
- Diese Regel gilt für den gesamten Unternehmensverbund (siehe Ziffer 7.3.4 der Richtlinie)
- Die Antragsberechtigung eines kleinen oder mittleren Unternehmens erlischt, wenn zwei seiner Projekte in der Laufzeit der Richtlinien in Wettbewerbsrunden als förderfähig ausgewählt wurden und somit zur Antragstellung zugelassen wurden (siehe Ziffer 7.3.4 der Richtlinie).
Häufig gestellte Fragen und wichtige Hinweise zu den Projektauswahlkriterien DIGITAL INNOVATION
Was sind feste Nutzer?
- Nutzer innerhalb des Unternehmens wie z.B. Mitarbeiter oder Geschäftsführung
Was sind sonstige Nutzer?
- Externe Nutzer wie z.B. Kunden, Lieferanten, Patienten oder Mitglieder
Wie muss ich meine Auswahl zur Wirtschaftlichkeit (in welchem Zeitraum lässt sich das geplante Vorhaben refinanzieren?) in der Projektskizze untersetzen?
- Dazu benötigen wir insbesondere mit konkreten Zahlen untersetzte (Circa-)Angaben, bspw. zu den erwarteten zeitlichen Einsparungen (z.B. Arbeitszeiten, Rüstzeiten oder Maschinenstunden, etc.) der zu digitalisierenden Bereiche, Prozess- bzw. Handlungsabläufe sowie daraus resultierend die prognostizierten monetären Kosteneinsparungen (z.B. Personalkosten, Betriebskosten, etc.). Sofern das Vorhaben zu einer Umsatzerhöhung im UN führt (bspw. können die freigewordenen Kapazitäten zur Übernahme weiterer Aufträge genutzt werden), ist diese durch entsprechend avisierte Umsatz- und Ertragszahlen (Circa-Angaben) zu belegen. Im Falle einer digitalen Produktentwicklung ist die Umsatz- und Ertragsvorschau um eine Produktkalkulation mit Deckungsbeitrag zu ergänzen. In jedem Fall müssen Ihre diesbezüglichen Angaben aus der Projektskizze Ihre Auswahl des Kriteriums und den damit verbundenen Refinanzierungszeitraum plausibilisieren.
- Sollte Ihre Auswahl zur Wirtschaftlichkeit nicht (plausibel) mit Zahlen und Berechnungen untersetzt sein, kann dieser Punkt ggf. nicht bewertet werden und es wird ein Ausschlusskriterium ausgewählt.
Erfüllt mein Vorhaben die Bedingungen zur Barrierefreiheit?
- Barrierefreiheit besteht, wenn die Innovation für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dazu gibt es bestimmte Vorgaben in Bezug auf an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, wie z.B. die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) oder die EU-Richtlinie 2016/2102. Die Inhalte des Vorhabens sollten sich im Wesentlichen an diesen Vorgaben orientieren, um als barrierefreies Vorhaben eingestuft und bewertet zu werden. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben.
Erfüllt mein Vorhaben die Vorgaben zur Interoperabilität?
- Eine Interoperabilität ist dann gegeben, wenn unterschiedliche Geräte (mindestens zwei) einschließlich Software miteinander interagieren und unter Einhaltung gemeinsamer technischer Normen, bspw. ein Datenaustausch erfolgen kann, ohne die Daten anzupassen oder zu verändern. Ein Bsp. bildet die Corona-Warn-App, diese konnte einheitlich sowohl auf Android-, als auch auf Apple-Geräten genutzt werden, möglich machte dies ein angepasster einheitlicher Datenstandard, der eine direkte Kommunikation zwischen Android- und Apple-Geräten erlaubte! Eine Interoperabilität liegt bspw. nicht vor, wenn Sie bspw. eine Software anschaffen und diese auf verschiedenen Endgeräten nutzbar ist, hierbei handelt es sich lediglich um eine Kompatibilität. Auch im Bereich des Gesundheitswesens spielt die Interoperabilität eine wesentliche Rolle beim Austausch von Patientendaten über verschiedene IT-Systeme und Sektoren hinweg. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben.
Hinweis: Sollte Ihre Auswahl zur Nachhaltigkeit in Bezug auf die Barrierefreiheit oder Interoperabilität, aber auch alle anderen Kriterien zur Nachhaltigkeit nicht ausreichend erläutert und beschrieben sein, kann dieser Punkt ggf. nicht bewertet werden und es wird ein Ausschlusskriterium ausgewählt.
Stand 25. Oktober 2024
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