Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern, um zukunftsfähig zu bleiben. Mit "Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION" unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.
Die Mittel für die erste Wettbewerbsrunde 2024 sind leider ausgeschöpft. (15. Januar 2024 / 9:00 Uhr)
Es besteht derzeit keine Möglichkeit, Anträge für das Förderprogramm „Digital Innovation“ zu stellen. Alle Informationen zu den Terminen der nächstmöglichen Antragstellung erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich ist.
Im Förderprogramm "DIGITAL INNOVATION" werden die Fördermittel im Rahmen von mehreren Wettbewerbsrunden verteilt über die Förderlaufzeit vergeben. Das Auswahlverfahren startet am 15. Januar 2024. Ab dann können entsprechende Wettbewerbsunterlagen eingereicht werden.
Hinweis zur Online-Antragstellung:
Aufgrund einer neuen Option im Antragsprozess sind die bestehenden Registrierungen für Unternehmensberater nicht mehr gültig. Sie sind mit der alten Registrierung nicht mehr berechtigt, Anträge für Dritte zu stellen.
Wenden Sie sich bitte zeitnah an die kostenfreie IB-Kundenhotline 0800 56 007 57, um die Registrierungsumstellung zu besprechen.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes
- max. 70.000 Euro des Gesamtvolumens des Digitalisierungsvorhabens sind förderfähig
- bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt
- gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro
Was Sie beachten sollten
- Projektlaufzeit von max. 12 Monaten
- Der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden
- Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: das Konzept zur Projektumsetzung, ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen..
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes
- max. 70.000 Euro des Gesamtvolumens des Digitalisierungsvorhabens sind förderfähig
- bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt
- gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro
Was Sie beachten sollten
- Projektlaufzeit von max. 12 Monaten
- Der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden
- Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: das Konzept zur Projektumsetzung, ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
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