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Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung

Mit dem Programm "Nachhaltigkeitsbildung" werden Projekte, einschließlich Modellversuche und Pilotprojekte, gefördert, die sich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt und dem Leitbild der Bildung für nachhaltige Entwicklung orientieren, der Entwicklung eines Nachhaltigkeitsbewusstseins dienen und geeignet sind, das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern.


Anträge für das Jahr 2026 sind in diesem Förderprogramm bis zum 30. September 2025 zu stellen. Das Formular zur Antragstellung wird Ihnen rechtzeitig auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. 
Aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren Newsletter.


Die Bildungsplattform des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt informiert zu allen Belangen der außerschulischen (non-formalen) Bildung für nachhaltige Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Auf dieser Plattform können Sie sich über entsprechende Angebote, über das Leitbild und die Nachhaltigkeitsstrategie informieren. 


Wer wird gefördert?

  • Öffentliche Einrichtungen, die nicht unmittelbar der Landesverwaltung zuzurechnen sind
  • Rechtsfähige Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen 

    Beispiel: Gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • Projekte zur Vernetzung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte und Themenfelder sowie zur Entwicklung von Kompetenzen in diesen Bereichen 
  • Projekte zur Erschließung neuer Themenfelder für die Bildung nachhaltiger Entwicklung
  • Am Gemeinwesen orientierte Projekte
  • Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeitskommunikation
  • Nachhaltigkeitsrelevante Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (beispielsweise Seminare oder Fachtagungen)
  • Projekte zur Aufklärung der nachhaltigen Entwicklung
  • Künstlerische Formen wie Ausstellungen und Präsentationen zur Förderung des Bewusstseins für Nachhaltigkeit und Umwelt 
  • Wissenschaftliche Untersuchungen zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung 

Ihre Vorteile

  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss von bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Bei Projekten mit Modellcharakter oder Pilotprojekten können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
  • Einzelfallförderung mit bis zu 100 % bei Feststellung von besonderem Landesinteresse durch das Ministerium

Was Sie beachten sollten

  • Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zu erwartende Höhe der Zuwendung 8.000 Euro nicht unterschreitet und 100.000 Euro je Projektantrag und Kalenderjahr nicht überschreitet
  • Antragsfrist ist der 30. September für Förderungen, die im darauffolgenden Jahr starten
Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Öffentliche Einrichtungen, die nicht unmittelbar der Landesverwaltung zuzurechnen sind
  • Rechtsfähige Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen 

    Beispiel: Gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • Projekte zur Vernetzung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte und Themenfelder sowie zur Entwicklung von Kompetenzen in diesen Bereichen 
  • Projekte zur Erschließung neuer Themenfelder für die Bildung nachhaltiger Entwicklung
  • Am Gemeinwesen orientierte Projekte
  • Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeitskommunikation
  • Nachhaltigkeitsrelevante Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (beispielsweise Seminare oder Fachtagungen)
  • Projekte zur Aufklärung der nachhaltigen Entwicklung
  • Künstlerische Formen wie Ausstellungen und Präsentationen zur Förderung des Bewusstseins für Nachhaltigkeit und Umwelt 
  • Wissenschaftliche Untersuchungen zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung 

Ihre Vorteile

  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss von bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Bei Projekten mit Modellcharakter oder Pilotprojekten können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
  • Einzelfallförderung mit bis zu 100 % bei Feststellung von besonderem Landesinteresse durch das Ministerium

Was Sie beachten sollten

  • Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zu erwartende Höhe der Zuwendung 8.000 Euro nicht unterschreitet und 100.000 Euro je Projektantrag und Kalenderjahr nicht überschreitet
  • Antragsfrist ist der 30. September für Förderungen, die im darauffolgenden Jahr starten
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