Mit dem Campushaus Halle-Neustadt werden Räumlichkeiten geschaffen, in denen vor allem junge Menschen Angebote zur Entwicklung von Kompetenzen finden. Unterstützt werden dort zukünftig insbesondere Personen, für die der Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bisweilen schwer ist. So sollen die Potentiale des Regionalen Arbeitsmarktes der Strukturwandelregion bestmöglich ausgeschöpft werden.
Wer wird gefördert?
- Stadt Halle
Was wird gefördert?
- Errichtung einer Begegnungs-, Berufsorientierungs- und Bildungsstatte „Campushaus Halle-Neustadt“
- Zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach den Kostengruppen gemäß DIN 276

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten
- Frist zum Abschluss der Maßnahme: 30. Juni 2028
- Frist für vollständige Abrechnung und Nachweis der Verwendung: 31. Dezember 2028
Zur Antragstellung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- Stadt Halle
Was wird gefördert?
- Errichtung einer Begegnungs-, Berufsorientierungs- und Bildungsstatte „Campushaus Halle-Neustadt“
- Zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach den Kostengruppen gemäß DIN 276

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten
- Frist zum Abschluss der Maßnahme: 30. Juni 2028
- Frist für vollständige Abrechnung und Nachweis der Verwendung: 31. Dezember 2028
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