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Campushaus Halle-Neustadt
Zentrum für Begegnung und Kompetenzentwicklung

Mit dem Campushaus Halle-Neustadt werden Räumlichkeiten geschaffen, in denen vor allem junge Menschen Angebote zur Entwicklung von Kompetenzen finden. Unterstützt werden dort zukünftig  insbesondere Personen, für die der Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bisweilen schwer ist. So sollen die Potentiale des Regionalen Arbeitsmarktes der Strukturwandelregion bestmöglich ausgeschöpft werden.
 

Wer wird gefördert?

  • Stadt Halle

Was wird gefördert?

  • Errichtung einer Begegnungs-, Berufsorientierungs- und Bildungsstatte „Campushaus Halle-Neustadt“
  • Zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach den Kostengruppen gemäß DIN 276

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Frist zum Abschluss der Maßnahme: 30. Juni 2028
  • Frist für vollständige Abrechnung und Nachweis der Verwendung: 31. Dezember 2028
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Stadt Halle

Was wird gefördert?

  • Errichtung einer Begegnungs-, Berufsorientierungs- und Bildungsstatte „Campushaus Halle-Neustadt“
  • Zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach den Kostengruppen gemäß DIN 276

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Frist zum Abschluss der Maßnahme: 30. Juni 2028
  • Frist für vollständige Abrechnung und Nachweis der Verwendung: 31. Dezember 2028

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