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Sachsen-Anhalt MUT
Das IB-Grunderwerbsdarlehen

Mit dem "IB-Grunderwerbsdarlehen" werden der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen

  • Freiberufler

  • Existenzgründer

Was wird gefördert?

  • Investitionen, in der Regel in gewerblich eigengenutzte Gebäude (Erwerb, Errichtung, Umbau)

  • Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen

Ihre Vorteile

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)

  • Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden

Was Sie beachten sollten

  • keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten

  • keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer

  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

2,45 %
LAUFZEIT
5 Jahre
ZINSBINDUNG
5 Jahre
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
2,48 % (0 - 2 Freijahre)

Gültig ab: 1. Juli 2023

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

2,95 %
LAUFZEIT
10 Jahre; 15 Jahre; 20 Jahre
ZINSBINDUNG
10 Jahre
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
2,99 % (0 - 2 Freijahre)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei der Umsetzung von Energieeffizenzmaßnahmen im Unternehmen – verringert werden.

- Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt

- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013)

Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das investive Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

a) Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere für

  • Grundstücks- und Gebäudeerwerb
  • Errichtungsinvestitionen
  • Umbaumaßnahmen

b) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen

Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.

- zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes,

- für die Vorfinanzierung der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer,

- an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind,

- für exportbezogene Tätigkeiten.

- Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.

- Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.

- Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.

- Zusätzlich bei Energieeffizenzmaßnahmen:

  • Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Produktionsprozesses oder des sanierten Gebäudes verbessern. Die spezifische Endenergieeinsparung (bei Kraft-Wärme-Kopplung: Primärenergieeinsparung) muss dabei in der Regel mindestens 10 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre betragen.
  • Die Verbesserung der Energieeffizienz muss der IB in geeigneter Form dargelegt werden.

- Zusätzlich bei Existenzgründungen (bis 5 Jahre nach Gründung):

  • Der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation und der fachlichen Eignung muss erbracht werden.
  • Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) vorzulegen.
  • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirt-schaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3,0 Mio. Euro.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

a) Zinssatz und Zinsverbilligung

Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes nach der Zinsbindung des Darlehens.
Die gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.

Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013) dar. Der maximal zulässige Beihilfewert der Zinsverbilligung beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind. Der genaue Beihilfewert der Zinsverbilligung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer De-minimis-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich. Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).

Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. zehn Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.

b) Laufzeit und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Tilgung und Zinszahlung

Das Darlehen kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.

Zinszahlungen sind jeweils monatlich nachträglich zu leisten. Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.

Bis zum Einsetzen der Tilgung werden nur die Zinszahlungen geleistet.

d) Besicherung

Die Besicherung des Darlehens erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.

e) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.

Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission, und die jeweiligen Refinanzierungsgeber der Investitionsbank sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

Liebe Kundinnen und Kunden, gern können Sie Ihre unterzeichneten Antragsunterlagen direkt per E-Mail einsenden. Nutzen Sie bitte diese Adresse: darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de  
Einige wenige Bestandteile benötigen wir im Original. Diese, wie zum Beispiel die Unterschriftenkarte, fordern wir zum gegebenen Zeitpunkt als Original bei Ihnen ab. 
Bitte nutzen Sie zum Einreichen per E-Mail als Datei-Format ein PDF für jedes einzelne Dokument und achten Sie auf die Dateigröße. Wir können Datenmengen bis 10 MB problemlos verarbeiten.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Fragen und Anworten auf Ihre Fragen zum Programm Sachsen-Anhalt MUT

Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer. Die Betriebsstätte, in der das zu finanzierende Vorhaben umgesetzt wird, muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Der Finanzierungsempfänger muss der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen, d. h. im Wesentlichen dass weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Bilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
Das antragstellende Unternehmen verliert bzw. erwirbt den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.
Der Antrag ist vom Kreditnehmer auf dem vorgesehenen Vordruck zu stellen und zu unterschreiben. Danach ist der Antrag zusammen mit allen gemäß Checkliste erforderlichen Angaben und Unterlagen der IB zuzuleiten.

Grundsätzlich beteiligen wir bei den Darlehensprogrammen die Hausbank. Die Investitionsbank kann nur bei Vorlage einer Stellungnahme der Hausbank eine Finanzierungslücke schließen oder die komplette Finanzierung übernehmen.

Nein, optional können bis zu zwei Tilgungsfreijahre gewählt werden.

Nein, es ist keine zwingende Voraussetzung. Eingebrachte Eigenmittel fließen positiv in die Bonitätsbeurteilung bzw. Kreditentscheidung mit ein.
Da wir eine Nettofinanzierung darstellen, muss der Antragsteller beachten, dass die Mehrwertsteuer für die zu finanzierenden Investitionen selbst bzw. anderweitig erbracht werden muss.

Es wird in der Regel eine angemessene Inhaber- bzw. Gesellschafterhaftung verlangt. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann individuell gefordert werden.

Nein, auch Existenzgründer können über diese Programme ein Darlehen aufnehmen. Im Bereich bis 500 TEUR wird den Gründern eine andere Finanzierungsmöglichkeit, wie „Sachsen-Anhalt IMPULS – Das Gründungsdarlehen“ angeboten. Bitte lassen Sie sich dazu über unsere kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 beraten.

Ja, wenn eine Gewerbeanmeldung vorliegt, die Genossenschaft gewinnorientiert ausgerichtet ist und der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen in ihrer jeweiligen Fassung entspricht (siehe Frage1).

Nein, es sind keine Sondertilgungen möglich, aber vollständige Ablösungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ja, auch Fahrzeuge für Transportunternehmen können finanziert werden. Für diese Vorhaben wird aber ein beihilfefreier, also höherer Zinssatz vereinbart.

Nein, aber man kann die laufenden Kosten durch eine Betriebsmittelfinanzierung oder eine Auftragsvorfinanzierung für zukünftige Lieferungs- und Leistungsverträge darstellen.

Wenn der Finanzierungsantrag bei uns eingegangen ist, können auf eigenes wirtschaftliches Risiko Aufträge (Lieferungs- und Leistungsverträge) ausgelöst werden.

Stand: 6. Juli 2018

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen

  • Freiberufler

  • Existenzgründer

Was wird gefördert?

  • Investitionen, in der Regel in gewerblich eigengenutzte Gebäude (Erwerb, Errichtung, Umbau)

  • Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen

Ihre Vorteile

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)

  • Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden

Was Sie beachten sollten

  • keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten

  • keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer

  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

KONDITIONEN

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

2,45 %
LAUFZEIT
5 Jahre
ZINSBINDUNG
5 Jahre
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
2,48 % (0 - 2 Freijahre)

Gültig ab: 1. Juli 2023

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

2,95 %
LAUFZEIT
10 Jahre; 15 Jahre; 20 Jahre
ZINSBINDUNG
10 Jahre
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
2,99 % (0 - 2 Freijahre)
SO FUNKTIONIERT’S

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei der Umsetzung von Energieeffizenzmaßnahmen im Unternehmen – verringert werden.

- Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt

- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013)

Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das investive Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

a) Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere für

  • Grundstücks- und Gebäudeerwerb
  • Errichtungsinvestitionen
  • Umbaumaßnahmen

b) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen

Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.

- zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes,

- für die Vorfinanzierung der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer,

- an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind,

- für exportbezogene Tätigkeiten.

- Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.

- Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.

- Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.

- Zusätzlich bei Energieeffizenzmaßnahmen:

  • Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Produktionsprozesses oder des sanierten Gebäudes verbessern. Die spezifische Endenergieeinsparung (bei Kraft-Wärme-Kopplung: Primärenergieeinsparung) muss dabei in der Regel mindestens 10 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre betragen.
  • Die Verbesserung der Energieeffizienz muss der IB in geeigneter Form dargelegt werden.

- Zusätzlich bei Existenzgründungen (bis 5 Jahre nach Gründung):

  • Der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation und der fachlichen Eignung muss erbracht werden.
  • Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) vorzulegen.
  • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirt-schaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3,0 Mio. Euro.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

a) Zinssatz und Zinsverbilligung

Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes nach der Zinsbindung des Darlehens.
Die gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.

Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013) dar. Der maximal zulässige Beihilfewert der Zinsverbilligung beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind. Der genaue Beihilfewert der Zinsverbilligung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer De-minimis-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich. Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).

Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. zehn Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.

b) Laufzeit und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Tilgung und Zinszahlung

Das Darlehen kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.

Zinszahlungen sind jeweils monatlich nachträglich zu leisten. Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.

Bis zum Einsetzen der Tilgung werden nur die Zinszahlungen geleistet.

d) Besicherung

Die Besicherung des Darlehens erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.

e) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.

Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission, und die jeweiligen Refinanzierungsgeber der Investitionsbank sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

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Liebe Kundinnen und Kunden, gern können Sie Ihre unterzeichneten Antragsunterlagen direkt per E-Mail einsenden. Nutzen Sie bitte diese Adresse: darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de  
Einige wenige Bestandteile benötigen wir im Original. Diese, wie zum Beispiel die Unterschriftenkarte, fordern wir zum gegebenen Zeitpunkt als Original bei Ihnen ab. 
Bitte nutzen Sie zum Einreichen per E-Mail als Datei-Format ein PDF für jedes einzelne Dokument und achten Sie auf die Dateigröße. Wir können Datenmengen bis 10 MB problemlos verarbeiten.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

FAQ

Fragen und Anworten auf Ihre Fragen zum Programm Sachsen-Anhalt MUT

Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer. Die Betriebsstätte, in der das zu finanzierende Vorhaben umgesetzt wird, muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Der Finanzierungsempfänger muss der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen, d. h. im Wesentlichen dass weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Bilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
Das antragstellende Unternehmen verliert bzw. erwirbt den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.
Der Antrag ist vom Kreditnehmer auf dem vorgesehenen Vordruck zu stellen und zu unterschreiben. Danach ist der Antrag zusammen mit allen gemäß Checkliste erforderlichen Angaben und Unterlagen der IB zuzuleiten.

Grundsätzlich beteiligen wir bei den Darlehensprogrammen die Hausbank. Die Investitionsbank kann nur bei Vorlage einer Stellungnahme der Hausbank eine Finanzierungslücke schließen oder die komplette Finanzierung übernehmen.

Nein, optional können bis zu zwei Tilgungsfreijahre gewählt werden.

Nein, es ist keine zwingende Voraussetzung. Eingebrachte Eigenmittel fließen positiv in die Bonitätsbeurteilung bzw. Kreditentscheidung mit ein.
Da wir eine Nettofinanzierung darstellen, muss der Antragsteller beachten, dass die Mehrwertsteuer für die zu finanzierenden Investitionen selbst bzw. anderweitig erbracht werden muss.

Es wird in der Regel eine angemessene Inhaber- bzw. Gesellschafterhaftung verlangt. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann individuell gefordert werden.

Nein, auch Existenzgründer können über diese Programme ein Darlehen aufnehmen. Im Bereich bis 500 TEUR wird den Gründern eine andere Finanzierungsmöglichkeit, wie „Sachsen-Anhalt IMPULS – Das Gründungsdarlehen“ angeboten. Bitte lassen Sie sich dazu über unsere kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 beraten.

Ja, wenn eine Gewerbeanmeldung vorliegt, die Genossenschaft gewinnorientiert ausgerichtet ist und der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen in ihrer jeweiligen Fassung entspricht (siehe Frage1).

Nein, es sind keine Sondertilgungen möglich, aber vollständige Ablösungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ja, auch Fahrzeuge für Transportunternehmen können finanziert werden. Für diese Vorhaben wird aber ein beihilfefreier, also höherer Zinssatz vereinbart.

Nein, aber man kann die laufenden Kosten durch eine Betriebsmittelfinanzierung oder eine Auftragsvorfinanzierung für zukünftige Lieferungs- und Leistungsverträge darstellen.

Wenn der Finanzierungsantrag bei uns eingegangen ist, können auf eigenes wirtschaftliches Risiko Aufträge (Lieferungs- und Leistungsverträge) ausgelöst werden.

Stand: 6. Juli 2018

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