Hotline (kostenfrei)

Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure

Das Land und die EU fördern mit dem Programm Grüner Wasserstoff: Investitionen an Kraftwerksstandorten sowie Tagebaustandorten der Braunkohlgewinnung zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen.


Anträge können bis zum 24.07.2024 eingereicht werden.


 

Wer wird gefördert?

  • Kleine, mittlere und große Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Planungsleistungen

Ihre Vorteile

  • 45 % der Gesamtinvestitionskosten oder
  • Das Mindestmaß gemäß § 4 Abs. 2 der Bundesrahmenregelung (der geringere Betrag ist maßgeblich)
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Wer wird gefördert?

  • Kleine, mittlere und große Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Investitionen
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  • Das Mindestmaß gemäß § 4 Abs. 2 der Bundesrahmenregelung (der geringere Betrag ist maßgeblich)
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