Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure
Das Land und die EU fördern mit dem Programm Grüner Wasserstoff: Investitionen an Kraftwerksstandorten sowie Tagebaustandorten der Braunkohlgewinnung zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen.
Anträge können bis zum 24.07.2024 eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
- Kleine, mittlere und große Unternehmen
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Planungsleistungen
Ihre Vorteile
- 45 % der Gesamtinvestitionskosten oder
- Das Mindestmaß gemäß § 4 Abs. 2 der Bundesrahmenregelung (der geringere Betrag ist maßgeblich)
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Übersicht
Wer wird gefördert?
- Kleine, mittlere und große Unternehmen
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Planungsleistungen
Ihre Vorteile
- 45 % der Gesamtinvestitionskosten oder
- Das Mindestmaß gemäß § 4 Abs. 2 der Bundesrahmenregelung (der geringere Betrag ist maßgeblich)
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