Hotline (kostenfrei)

Sachsen-Anhalt DIGITAL CREATIVITY
Zuschüsse für innovative Medienproduktionen

Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern und ihre Chancen für die Modernisierung der Informationsgesellschaft nutzen. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Entwicklung und den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.


Die Mittel für die erste Wettbewerbsrunde 2024 sind leider ausgeschöpft. (16. Januar 2024 / 15:18 Uhr)
Es besteht derzeit keine Möglichkeit, Anträge für das Förderprogramm „Digital Creativity“ zu stellen. Alle Informationen zu den Terminen der nächstmöglichen Antragstellung erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich ist.


Im Förderprogramm „DIGITAL CREATIVITY“ werden die Fördermittel im Rahmen von mehreren Wettbewerbsrunden verteilt über die Förderlaufzeit vergeben. Das Auswahlverfahren startet am 15. Januar 2024. Ab dann können entsprechende Wettbewerbsunterlagen eingereicht werden.


Hinweis zur Online-Antragstellung:
Aufgrund einer neuen Option im Antragsprozess sind die bestehenden Registrierungen für Unternehmensberater nicht mehr gültig. Sie sind mit der alten Registrierung nicht mehr berechtigt, Anträge für Dritte zu stellen. 
Wenden Sie sich bitte zeitnah an die kostenfreie IB-Kundenhotline 0800 56 007 57, um die Registrierungsumstellung zu besprechen.


 

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Existenzgründer
    mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Entwicklung und Produktion innovativer (visueller/audiovisueller) digitaler Anwendungen, Produkte, Services, insbesondere mit interaktiven Inhalten, wie z. B. Games, Apps, crossmediale Projekte, Internetseiten, Softwareanwendungen, visuelle Effekte und virtuelle Realität 
  • Der innovative Charakter des Vorhabens kann sich auszeichnen durch
    • Inhalte, Design und Produktionstech-nologie sowie den Produktionsprozess 
    • die Umsetzung neuer Ideen in Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Ausdrucksformen 
    • die neuartige, kreative und schöpferische Art und Weise der Anwendung und Umsetzung bekannter Methoden

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie erforderliche Investitionen im Rahmen des Projektes
  • max. 130.000 Euro je Projekt, davon höchstens 10.000 Euro für die Projektentwicklung und max. 120.000 Euro für die Produktion und davon höchstens 10.000 Euro für den Vertrieb
  • gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 25.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • Projektlaufzeit von max. zwei Jahren
  • Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens 
  • Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen und gegebenenfalls technischen Ausstattung, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Existenzgründer
    mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Entwicklung und Produktion innovativer (visueller/audiovisueller) digitaler Anwendungen, Produkte, Services, insbesondere mit interaktiven Inhalten, wie z. B. Games, Apps, crossmediale Projekte, Internetseiten, Softwareanwendungen, visuelle Effekte und virtuelle Realität 
  • Der innovative Charakter des Vorhabens kann sich auszeichnen durch
    • Inhalte, Design und Produktionstech-nologie sowie den Produktionsprozess 
    • die Umsetzung neuer Ideen in Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Ausdrucksformen 
    • die neuartige, kreative und schöpferische Art und Weise der Anwendung und Umsetzung bekannter Methoden

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie erforderliche Investitionen im Rahmen des Projektes
  • max. 130.000 Euro je Projekt, davon höchstens 10.000 Euro für die Projektentwicklung und max. 120.000 Euro für die Produktion und davon höchstens 10.000 Euro für den Vertrieb
  • gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 25.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • Projektlaufzeit von max. zwei Jahren
  • Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens 
  • Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen und gegebenenfalls technischen Ausstattung, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil

Ihre Ansprechpartner

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

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