Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt Stromspeicher werden Investitionen zur Speicherung von Strom aus erneuerbar erzeugten Energiequellen in Unternehmen und Kommunen gefördert.
Die Finanzierung kann zur Anschaffung eines Stromspeichers mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden für erneuerbar erzeugten Strom inklusive dem dafür erforderlichen Batteriemanagementsystem sowie dem Speicher-Wechselrichter gefördert werden.
Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Wer wird gefördert?
- Private und öffentliche Unternehmen
- Sonstige juristische Personen
Was wird gefördert?
- Investitionen in das Anlagevermögen
- Planungsleistungen (max. 20% der Gesamtausgaben)
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu:
- 50% für kleine Unternehmen
- 40% für mittlere Unternehmen
- 30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was Sie beachten sollten
- Die Speicherkapazität muss mehr als 30 kWh betragen.
- Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und daraus mindestens 75% seiner Energie beziehen.
- Mit dem zu fördernden Speicher muss eine Minderung der Treibhausgasemission von mindestens 30% gegenüber dem bisherigen Netzbezug erreicht werden.
- Die Förderung pro eingesparter kg CO²-Äq-a muss unter 2,50 Euro liegen.
- Ziel ist die gesteigerte Nutzung von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, wodurch sich gleichzeitig der Bezug von Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung reduziert.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Übersicht
Wer wird gefördert?
- Private und öffentliche Unternehmen
- Sonstige juristische Personen
Was wird gefördert?
- Investitionen in das Anlagevermögen
- Planungsleistungen (max. 20% der Gesamtausgaben)
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu:
- 50% für kleine Unternehmen
- 40% für mittlere Unternehmen
- 30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was Sie beachten sollten
- Die Speicherkapazität muss mehr als 30 kWh betragen.
- Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und daraus mindestens 75% seiner Energie beziehen.
- Mit dem zu fördernden Speicher muss eine Minderung der Treibhausgasemission von mindestens 30% gegenüber dem bisherigen Netzbezug erreicht werden.
- Die Förderung pro eingesparter kg CO²-Äq-a muss unter 2,50 Euro liegen.
- Ziel ist die gesteigerte Nutzung von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, wodurch sich gleichzeitig der Bezug von Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung reduziert.
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