Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt Stromspeicher werden Investitionen zur Speicherung von Strom aus erneuerbar erzeugten Energiequellen in Unternehmen und Kommunen gefördert.
Die Finanzierung kann zur Anschaffung eines Stromspeichers mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden für erneuerbar erzeugten Strom inklusive dem dafür erforderlichen Batteriemanagementsystem sowie dem Speicher-Wechselrichter gefördert werden.
Anträge können bis zum 21. Juli 2025 eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
- Private und öffentliche Unternehmen
- Sonstige juristische Personen
Was wird gefördert?
- Investitionen in das Anlagevermögen
- Planungsleistungen (max. 20% der Gesamtausgaben)
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von
- 50% für kleine Unternehmen
- 40% für mittlere Unternehmen
- 30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was Sie beachten sollten
- Mindestens 30 kWh Speicherkapazität
- Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und darauf mindestens 75% seiner Energie beziehen
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Übersicht
Wer wird gefördert?
- Private und öffentliche Unternehmen
- Sonstige juristische Personen
Was wird gefördert?
- Investitionen in das Anlagevermögen
- Planungsleistungen (max. 20% der Gesamtausgaben)
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von
- 50% für kleine Unternehmen
- 40% für mittlere Unternehmen
- 30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was Sie beachten sollten
- Mindestens 30 kWh Speicherkapazität
- Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und darauf mindestens 75% seiner Energie beziehen
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