Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
Hinweis: Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben. Das Auswahlverfahren erfolgt durch die örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppen. Alle Projektinteressierten sind daher aufgefordert, sich zur Beteiligung am Auswahlverfahren zuerst an ihre Lokale Aktionsgruppe zu wenden.
Hinweis: Bitte stellen Sie den Antrag für das Förderprogramm über das IB-Kundenportal.
Im Bereich „Downloads“ stellen wir Ihnen die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen zur Verfügung. Diese sind bei der Online-Antragstellung im IB-Kundenportal hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
Was wird gefördert?
- Personalausgaben und Sachausgaben i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Entwicklung und Unterstützung von regionalen und kommunalen Willkommenskulturen
- Vorhaben zur Bewältigung sozialer Folgen des demografischen und strukturellen Wandels
- Lokale arbeitsmarktorientierte Mikrovorhaben (z. B. für den Abbau von Bildungs- und Qualifikationsmängeln, für die Arbeitsmarktintegration
- Kooperationen und Vorhaben zwischen allgemeinbildenden Schulen und regional angesiedelten Unternehmen zur Berufsorientierung und –vorbereitung
- Bildung für Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit
- Vorhaben zur kulturellen Bildung in allen Altersgruppen

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (soweit nicht geringere Fördersätze in der jeweiligen anerkannten Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt wurden)
- Zuwendungsfähig sind Sachausgaben und Personalausgaben

Was Sie beachten sollten
- Für Vorhaben bis 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung mit Ausnahme der Fahrtkosten
- Für Vorhaben ab 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung der Personalausgaben
- Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren der örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppe teilgenommen haben
- Vergabeprüfung: Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen.
Mehr Informationen zur Vergabeprüfung für
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung für Gebietskörperschaften
Zur Antragstellung für Unternehmen und Vereine
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
Was wird gefördert?
- Personalausgaben und Sachausgaben i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Entwicklung und Unterstützung von regionalen und kommunalen Willkommenskulturen
- Vorhaben zur Bewältigung sozialer Folgen des demografischen und strukturellen Wandels
- Lokale arbeitsmarktorientierte Mikrovorhaben (z. B. für den Abbau von Bildungs- und Qualifikationsmängeln, für die Arbeitsmarktintegration
- Kooperationen und Vorhaben zwischen allgemeinbildenden Schulen und regional angesiedelten Unternehmen zur Berufsorientierung und –vorbereitung
- Bildung für Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit
- Vorhaben zur kulturellen Bildung in allen Altersgruppen

Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (soweit nicht geringere Fördersätze in der jeweiligen anerkannten Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt wurden)
- Zuwendungsfähig sind Sachausgaben und Personalausgaben

Was Sie beachten sollten
- Für Vorhaben bis 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung mit Ausnahme der Fahrtkosten
- Für Vorhaben ab 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung der Personalausgaben
- Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren der örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppe teilgenommen haben
- Vergabeprüfung: Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen.
Mehr Informationen zur Vergabeprüfung für
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung für Gebietskörperschaften
Zur Antragstellung für Unternehmen und Vereine
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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