Mit den Projekten für die „Assistierte Ausbildung in der Pflegehilfe“ wird das Ziel verfolgt, den Fachkräftebedarf im Bereich der Pflegehilfe und ggf. anderen Arbeitsfeldern zu sichern bzw. das Fachkräftepotential zu erhöhen. Sie tragen dazu bei, Lebensperspektiven zu eröffnen, indem die gesellschaftliche Teilhabe durch die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt wird. Im Rahmen des Wettbewerbes können Projektvorschläge zu den Handlungssäulen I (Pflegenetzwerkstelle) und II (Teilnehmendenbetreuung) eingereicht werden.
Am 7. April 2025 endete die Frist zur Abgabe von Unterlagen im Wettbewerbsverfahren. Alle bis dahin eingegangen Unterlagen wurden formell geprüft und dem zuständigen Gremium zur abschließenden Bewertung übergeben. Mit einer abschließenden Mitteilung ist Ende Mai zu rechnen.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform
Was wird gefördert?
- Personal- und Sachausgaben, die mit der Durchführung des Projektes in unmittelbarem Zusammenhang stehen

DARAUF MÜSSEN SIE ACHTEN
- Ein Projektträger kann sich lediglich auf eine der beiden Handlungssäulen bewerben (Bewerbungen in der Handlungssäule II auf mehrere Regionen sind möglich)
- Projektvorschläge zur Handlungssäule II sind separat auf die ausgeschriebenen Regionen (Nord, Mitte, Süd) Sachsen-Anhalts abzustellen
Richtlinien/Merkblätter
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform
Was wird gefördert?
- Personal- und Sachausgaben, die mit der Durchführung des Projektes in unmittelbarem Zusammenhang stehen

DARAUF MÜSSEN SIE ACHTEN
- Ein Projektträger kann sich lediglich auf eine der beiden Handlungssäulen bewerben (Bewerbungen in der Handlungssäule II auf mehrere Regionen sind möglich)
- Projektvorschläge zur Handlungssäule II sind separat auf die ausgeschriebenen Regionen (Nord, Mitte, Süd) Sachsen-Anhalts abzustellen