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Ausgleichsfonds Pflege
Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

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Drei Jahre Generalistische Pflegeausbildung - Danksagung der Ministerin Petra Grimm-Benne, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 
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Das neue Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vereint die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zu einer hochwertigen Pflegeausbildung. Es wurde so eine Grundlage geschaffen, Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.  

Die Kosten der Pflegeausbildung werden durch einen Ausgleichsfonds auf Landesebene finanziert. 
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde vom Land als zuständige Stelle zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds bestimmt.

Pflegeeinrichtungen, Land, Krankenhäuser und Pflegeversicherungen zahlen in den Ausbildungsfonds ein. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Pflegeschulen und die Träger der praktischen  Pflegeausbildung erhalten finanzielle Mittel aus diesem Fonds. 

graphische Darstellung der Zeitabläufe  zur Meldung von Daten und Badarfe (IB)
Übersicht "Wer ist am Ausgleichsfonds beteiligt" - Kostenträger und Ausbildungsträger

Mit dem Sondervermögen  "Ausgleichsfonds Pflege - Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege" werden die Kosten der ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und auch der Pflegeschulen refinanziert.

In das Sondervermögen zahlen ein:

  • Krankenhäuser
  • stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen
  • Land Sachsen-Anhalt
  • soziale und private Pflegeversicherungen

Folgende Aufgabezyklen sind für die Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds vorgesehen:

Festsetzungsjahr:
(Kalenderjahr vor dem Finanzierungsjahr, erstmals im Jahr 2019) 

Schaffung von Grundlagen, um im Finanzierungsjahr die Ausbildungskosten über den Fonds finanzieren zu können. Es werden die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und den jeweiligen Kosten- und Leistungsträgern vereinbart. 

Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen melden der Investitionsbank als zuständige Stelle ihren Bedarf jeweils bis zum 15. Juni. 

Auf Basis der gemeldeten Budgets aller Ausbildungsträger und der vereinbarten Pauschalen wird der Finanzierungsbedarf ermittelt. - Das ist der Betrag, welcher im Finanzierungsjahr von den Kostenträgern aufgebracht werden muss und über Umlagen eingefordert wird. 

Der Umlagebetrag wird für jeden Kostenträger individuell berechnet. Er wird für die Pflegeeinrichtungen jeweils bis zum 31. Oktober und für die Krankenhäuser bis zum 15. Dezember festgesetzt.

Finanzierungsjahr:
(Kalenderjahr, in dem die Ausbildungskosten entstehen, erstmals im Jahr 2020) 

Kostenträger zahlen ihre Umlage immer zum 10. eines Monats (erstmals zum 10. Januar 2020). Die ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen erhalten ihre Ausgleichszuweisung am Monatsende.

Abrechnungsjahr:
(Kalenderjahr nach dem Finanzierungsjahr, erstmals im Jahr 2021) 

Die Ausbildungsträger rechnen ihre Zahlungen ab. Grundlagen für das Verfahren sowie die jeweilige Umsetzung sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Für alle Pflegeschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die am Verfahren zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs des Ausgleichsfonds und der Umlagebeträge beteiligt sind, bestehen gesetzlichen Mitteilungspflichten. 

Bitte nutzen Sie für Ihre Datenübermittlung sowie allgemeine Fragestellungen die folgende E-Mail-Adresse: pflege@ib-lsa.de. Gern können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.

 

https://pflegenetzwerk-deutschland.de/gut-begleitet-durch-die-ausbildung
Pflegenetzwerk Deutschland: Gut begleitet durch die Ausbildung; Tipps für Praxisanleitung und Lehrkräfte

https://pflege.sachsen-anhalt.de/index.php?id=67516
FAQ zur Umsetzung der Pflegeberufereform

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz/faq-pflegeberufegesetz.html 
FAQ zum Pflegeberufegesetz

https://www.pflegeausbildung.net/pflegeberufegesetz.html 
Kampangne "Mach Karriere als Mensch!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

https://pflege.sachsen-anhalt.de/themen-im-fokus/fachkraeftesicherung/pflegeberufe-und-ausbildung
Informationen zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Sachsen-Anhalt

www.arbeitgestaltengmbh.de
ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, hier gibt es den "Wegweiser für die Pflegeausbildung im Land Sachsen-Anhalt"

Infos zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" finden Sie hier:

Arbeitsagentur

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Veröffentlichungen

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Ihre Ansprechpartnerin

Juliane Kramer Mitarbeiterin Bildung und Arbeit 0391 28987 1727 E-Mail senden

Ihre Ansprechpartnerin

Cindy Handwerker Mitarbeiterin Bildung und Arbeit 0391 28987 1790 E-Mail senden
Übersicht
Übersicht "Wer ist am Ausgleichsfonds beteiligt" - Kostenträger und Ausbildungsträger

Mit dem Sondervermögen  "Ausgleichsfonds Pflege - Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege" werden die Kosten der ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und auch der Pflegeschulen refinanziert.

In das Sondervermögen zahlen ein:

  • Krankenhäuser
  • stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen
  • Land Sachsen-Anhalt
  • soziale und private Pflegeversicherungen

Folgende Aufgabezyklen sind für die Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds vorgesehen:

Festsetzungsjahr:
(Kalenderjahr vor dem Finanzierungsjahr, erstmals im Jahr 2019) 

Schaffung von Grundlagen, um im Finanzierungsjahr die Ausbildungskosten über den Fonds finanzieren zu können. Es werden die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und den jeweiligen Kosten- und Leistungsträgern vereinbart. 

Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen melden der Investitionsbank als zuständige Stelle ihren Bedarf jeweils bis zum 15. Juni. 

Auf Basis der gemeldeten Budgets aller Ausbildungsträger und der vereinbarten Pauschalen wird der Finanzierungsbedarf ermittelt. - Das ist der Betrag, welcher im Finanzierungsjahr von den Kostenträgern aufgebracht werden muss und über Umlagen eingefordert wird. 

Der Umlagebetrag wird für jeden Kostenträger individuell berechnet. Er wird für die Pflegeeinrichtungen jeweils bis zum 31. Oktober und für die Krankenhäuser bis zum 15. Dezember festgesetzt.

Finanzierungsjahr:
(Kalenderjahr, in dem die Ausbildungskosten entstehen, erstmals im Jahr 2020) 

Kostenträger zahlen ihre Umlage immer zum 10. eines Monats (erstmals zum 10. Januar 2020). Die ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen erhalten ihre Ausgleichszuweisung am Monatsende.

Abrechnungsjahr:
(Kalenderjahr nach dem Finanzierungsjahr, erstmals im Jahr 2021) 

Die Ausbildungsträger rechnen ihre Zahlungen ab. Grundlagen für das Verfahren sowie die jeweilige Umsetzung sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Für alle Pflegeschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die am Verfahren zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs des Ausgleichsfonds und der Umlagebeträge beteiligt sind, bestehen gesetzlichen Mitteilungspflichten. 

Bitte nutzen Sie für Ihre Datenübermittlung sowie allgemeine Fragestellungen die folgende E-Mail-Adresse: pflege@ib-lsa.de. Gern können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.

 

Nützliche Links

https://pflegenetzwerk-deutschland.de/gut-begleitet-durch-die-ausbildung
Pflegenetzwerk Deutschland: Gut begleitet durch die Ausbildung; Tipps für Praxisanleitung und Lehrkräfte

https://pflege.sachsen-anhalt.de/index.php?id=67516
FAQ zur Umsetzung der Pflegeberufereform

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz/faq-pflegeberufegesetz.html 
FAQ zum Pflegeberufegesetz

https://www.pflegeausbildung.net/pflegeberufegesetz.html 
Kampangne "Mach Karriere als Mensch!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

https://pflege.sachsen-anhalt.de/themen-im-fokus/fachkraeftesicherung/pflegeberufe-und-ausbildung
Informationen zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Sachsen-Anhalt

www.arbeitgestaltengmbh.de
ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, hier gibt es den "Wegweiser für die Pflegeausbildung im Land Sachsen-Anhalt"

Infos zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" finden Sie hier:

Arbeitsagentur

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Downloads

Veröffentlichungen

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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