Das Land gewährt Zuwendungen für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen in Sachsen-Anhalt zur Stärkung der Resilienz und Widerstandsfähigkeit im Falle einer Pandemie.
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.
Soforthilfe für Soloselbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen, die auf Grund der Covid 19-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind.
Auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de finden Sie alle Informationen zur Überbrückungshilfe sowie zur November- und Dezemberhilfe und können Online-Anträge stellen.