Afa-Kriterium
Werden weniger als 15 % Dauerarbeitsplätze geschaffen, tritt das so genannte AfA-Kriterium in Kraft. Dies besagt, dass mindestens das 1,5-fache - gemessen an den durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre - investiert werden muss.
AGB der IB
> Allgemeine Geschäftsbedingungen der IB
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank
> Allgemeine Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
> Allgemeine Geschäftsbedingungen für Darlehen mit Mitteln aus EU-Struktur- und Investitionsfonds
> Allgemeine Geschäftsbedingungen für Darlehen aus dem Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt
ANBest-Gk
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
ANBest-I
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung
Beihilfewert
Der Beihilfewert (auch oft als Subventionsäquivalent, Höhe der Beihilfe oder Subventionswert bezeichnet) ist die Höhe der Vergünstigung des Förderproduktes im Gegensatz zu einem vergleichbaren Produkt zu Marktbedingungen. Ausführliche Informationen finden Sie in folgender Kundeninformation.
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
CLLD
CLLD steht für „Community Led-Local Development”, deutsch: “Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung“ und ist die Anwendung der LEADER-Methode in anderen Fonds der Europäischen Union wie z. B. EFRE und ESF. LEADER steht für "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale", deutsch: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ und ist ein methodischer Ansatz zur Regionalentwicklung, bei dem lokale Akteure das eigene Entwicklungspotential einer Region nutzen.
DAP
Dauerarbeitsplätze
De-minimis
"De-minimis"-Beihilfen sind Förderungen, die aus Sicht der EU-Kommission aufgrund ihrer geringen Höhe nicht in der Lage sind, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sie von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden. Weitere Informationen, insbesondere dazu, welche Beihilfen nicht als "De-minimis"-Beihilfen gewährt werden können, finden Sie in folgender Kundeninformation.
WIR SIND FÜR SIE DA
