Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat ihr operatives Geschäft als zentrales Förderinstitut des Landes Sachsen-Anhalt am 1. März 2004 aufgenommen. Ab März 2023 ist sie als selbständige Anstalt öffentlichen Rechts tätig.
Für die Verbindlichkeiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt haftet das Land Sachsen-Anhalt als Gewährträger unbeschränkt (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank – IB ErrG). Das Land Sachsen-Anhalt haftet unmittelbar für die von der Investitionsbank aufgenommenen Darlehen und von ihr begebenen Schuldverschreibungen, für die von ihr als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, für die Rechte aus Optionen gegenüber der Investitionsbank und für andere Kredite an die Investitionsbank (§ 3 Abs. 3 IB ErrG).
Geschäftsberichte
Die Geschäftsberichte der Investitionsbank Sachsen-Anhalt finden Sie unter folgendem Link: Geschäftsberichte.
Ansprechpartner Treasury
