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Eisenbahnen Infrastruktur
Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt

Der Bund fördert den Ersatz,- Neu- und Ausbau der öffentlichen, nicht bundeseigenen (NE) Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dient (nach Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)).   

Das Land Sachsen-Anhalt ergänzt die Förderung anteilig mit max. 40 Prozent der vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Zuwendungsbescheid festgesetzten zuwendungsfähigen Investitionsausgaben einschließlich Planungskosten. 

Zuwendungsempfänger sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die Betreiber von Schienenwegen nach § 1 Abs. 5 oder 6 SGFFG in Sachsen-Anhalt sind. 

Was Sie beachten sollten

Der Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird mit einem formlosen Anschreiben, in dem die Maßnahme, der beantragte Landeszuschuss und der Verweis auf den Antrag beim EBA auf Bundesförderung genannt sind, eingereicht. Der eigentliche Antrag besteht aus einer 1:1-Kopie des Antrages nebst Anschreiben an das EBA.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag ein an:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Investition und Markt
Domplatz 12
39104 Magdeburg

oder per E-Mail an: InvestitionMarkt@ib-lsa.de  

Bitte beachten Sie hierbei, dass der unverschlüsselte E-Mailversand unsicher und mit diversen Risiken verbunden ist.

Bitte legen Sie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unverzüglich nach Erhalt den Bewilligungsbescheid des EBA einschließlich sämtlicher Anlagen vor. Dabei ist insbesondere der Prüfbericht des EBA zum Ergebnis der Antragsprüfung zur Verfügung zu stellen. Sie sind verpflichtet, der Investitionsbank als  Bewilligungsstelle über alle beim EBA vorgelegten Änderungsanträge oder Änderungsmitteilungen (schriftlich) in Kenntnis zu setzen. 

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