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Cross Innovation 2021 - 2027

Mit dem Programm Cross Innovation fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und anderer Branchen mit dem Ziel, innovative und neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.


Hinweis: 
Im Förderprogramm „Cross Innovation“ werden die Fördermittel im Rahmen von mehreren Wettbewerbsrunden verteilt über die Förderlaufzeit vergeben. Das aktuelle Auswahlverfahren ist am 15. Januar 2024 gestartet. Es können entsprechende Wettbewerbsunterlagen eingereicht werden.


Der Leitfaden ergänzt die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen (Richtlinien Digital And Creative Economy) – Förderschwerpunkt Cross Innovation.


 

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören

Was wird gefördert?

  • Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Knowhow der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Knowhow erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten
    • Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss
    • Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss

Was Sie beachten sollten

  • Projektlaufzeit von max. 36 Monaten
  • Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes durch eine Projektjury
Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören

Was wird gefördert?

  • Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Knowhow der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Knowhow erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten
    • Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss
    • Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss

Was Sie beachten sollten

  • Projektlaufzeit von max. 36 Monaten
  • Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes durch eine Projektjury

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