Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
Hinweis: Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben. Das Auswahlverfahren erfolgt durch die örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppen. Alle Projektinteressierten sind daher aufgefordert, sich zur Beteiligung am Auswahlverfahren zuerst an ihre Lokale Aktionsgruppe zu wenden.
Hinweis: Bitte stellen Sie den Antrag für das Förderprogramm über das IB-Kundenportal.
Im Bereich „Downloads“ stellen wir Ihnen vorab die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen zur Verfügung. Diese sind bei der Online-Antragstellung im IB-Kundenportal hochzuladen.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
- Natürliche Personen
Was wird gefördert?
- Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Investitionen in kulturelle Infrastruktur
- Altlastensanierung und Bodenschutz
- Investition in Sportstätten
- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen
- Begleitung des demografischen Wandels
- Verbesserung der touristischen Infrastruktur
- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen
Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)
- Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien
Was Sie beachten sollten
- Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans
- Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung für Gebietskörperschaften
Zur Antragstellung für Unternehmen und Vereine
Zur Antragstellung für Privatpersonen
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
- Natürliche Personen
Was wird gefördert?
- Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Investitionen in kulturelle Infrastruktur
- Altlastensanierung und Bodenschutz
- Investition in Sportstätten
- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen
- Begleitung des demografischen Wandels
- Verbesserung der touristischen Infrastruktur
- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen
Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)
- Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien
Was Sie beachten sollten
- Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans
- Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung für Gebietskörperschaften
Zur Antragstellung für Unternehmen und Vereine
Zur Antragstellung für Privatpersonen
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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