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Investitionen Pflege und Wohnen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung sozialer Infrastrukturen

Wohnformen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderungen müssen auch nach Infektionsschutzmaßstäben sicherer gestaltet werden. Mit Investitionen können zum Beispiel Mehrpersonenbelegungen reduziert, die Lüftungssituation von Räumen verbessert oder Engpässe in der baulichen Infrastruktur beseitigt werden.


Aufgrund der hohen Nachfrage ist das zur Verfügung stehende Budget im Programm „Investitionen Pflege und Wohnen“ aktuell ausgeschöpft! Eingehende Orientierungsanträge können daher nicht weiter geprüft werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren Newsletter.


 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die ein Vorhaben im Sinne dieser Förderung durchführen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in den Umbau, Erweiterungsbau und die Modernisierung von Pflegeplätzen und Wohnangebote gemäß Wohn- und Teilhabegesetz
  • Ausstattungsinvestitionen für diese Einrichtungen

Ihre Vorteile

  • Zuschuss von bis zu 90 % der Gesamtausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Orientierungsanträge: diese sind für die Prüfung der Förderwürdigkeit vor Antragstellung einzureichen. Das Formular finden Sie im Download-Bereich.
  • Dingliche Sicherstellung: Diese erfolgt bei baulichen Maßnahmen mit Zuwendungen über 1 Mio. Euro für etwaige Erstattungsansprüche des Landes, vorzugsweise als Grundschuld auf der Liegenschaft, auf der sich das zu fördernde Objekt befindet.
  • Zweckbindung: bei baulichen Maßnahmen 15 Jahre, im Übrigen 5 Jahre. 
  • Die durch die Maßnahme entstandenen Ausgaben dürfen nicht auf Dritte umgelegt und nicht bei der Bildung von Pflegesätzen oder Mieten einkalkuliert werden.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die ein Vorhaben im Sinne dieser Förderung durchführen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in den Umbau, Erweiterungsbau und die Modernisierung von Pflegeplätzen und Wohnangebote gemäß Wohn- und Teilhabegesetz
  • Ausstattungsinvestitionen für diese Einrichtungen

Ihre Vorteile

  • Zuschuss von bis zu 90 % der Gesamtausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Orientierungsanträge: diese sind für die Prüfung der Förderwürdigkeit vor Antragstellung einzureichen. Das Formular finden Sie im Download-Bereich.
  • Dingliche Sicherstellung: Diese erfolgt bei baulichen Maßnahmen mit Zuwendungen über 1 Mio. Euro für etwaige Erstattungsansprüche des Landes, vorzugsweise als Grundschuld auf der Liegenschaft, auf der sich das zu fördernde Objekt befindet.
  • Zweckbindung: bei baulichen Maßnahmen 15 Jahre, im Übrigen 5 Jahre. 
  • Die durch die Maßnahme entstandenen Ausgaben dürfen nicht auf Dritte umgelegt und nicht bei der Bildung von Pflegesätzen oder Mieten einkalkuliert werden.
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Ihre Ansprechpartnerin

Alexandra Bock Mitarbeiterin Kommunalentwicklung und Beratung 0391 28987 1908 E-Mail senden

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