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Sachsen-Anhalt SCHUL(FREI)RÄUME
Förderung pandemieresilienter Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen

Das Land gewährt Zuwendungen für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen in Sachsen-Anhalt zur Stärkung der Resilienz und Widerstandsfähigkeit im Falle einer Pandemie. Durch die Maßnahmen (siehe Richtlinie Ziffer 2) soll die Einhaltung von Hygienestandards ermöglicht werden, um dauerhaften Präsenzunterricht auch unter Pandemiebedingungen zu gewährleisten.

Es steht ein Fördervolumen in Höhe von 43 Mio. Euro zur Verfügung.


Durch das Ministerium für Bildung und das Ministerium der Finanzen wurden folgende Änderungen zur Richtlinie erlassen: 
Der erste Stichtag wird auf den 30. September 2024 verlängert. Der zweite Stichtag wird auf den 1. Mai 2025 verschoben. Zu beiden Stichtagen können Projekte bewilligt werden, die bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind. Der vollständige Mittelabruf ist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2027 zu gewährleisten.


 

Wer wird gefördert?

  • Träger öffentlicher Schulen
  • Träger freier Schulen 

Was wird gefördert?

Gefördert wird lt. Richtlinie Ziffer 2.1
a)    Umbau und Erweiterung bestehender Räumlichkeiten, sowie der Anbau einzelner Räumlichkeiten
b)    Instandsetzungs- und Erweiterungsmaßnahmen von sanitären Anlagen
c)    Ersteinbau oder Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Installation von ortsfesten raumlufttechnischen Anlagen oder die Modernisierung von Fenstern
d)    Sanierung von Fußbodenbelägen und Oberflächen sowie die Beschaffung von dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundenen Ausstattungsgegenständen, die desinfizierendes Reinigen erleichtern
e)    Vergrößerung und Umgestaltung von Verkehrsflächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes
f)    Ertüchtigung der Außenanlage der Schule einschließlich Außenanlagen für den Sportunterricht
g)    Einrichtung und Ertüchtigung von Sanitärräumen
h)    Ertüchtigung und Erweiterung der Leistungsfähigkeit von Leitungen für Energie, Wasser, Elektrizität und Daten (sofern sie im direkten Zusammenhang mit den Maßnahmen der Buchstaben a bis g stehen)

Gefördert wird lt. Richtlinie Ziffer 2.2
Die Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient.
 

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 85% der förderfähigen Gesamtausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Stichtage für die Antragseinreichung: 
    • 1. Stichtag: 30. September 2024
    • 2. Stichtag: 1. Mai 2025
  • Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein
Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Träger öffentlicher Schulen
  • Träger freier Schulen 

Was wird gefördert?

Gefördert wird lt. Richtlinie Ziffer 2.1
a)    Umbau und Erweiterung bestehender Räumlichkeiten, sowie der Anbau einzelner Räumlichkeiten
b)    Instandsetzungs- und Erweiterungsmaßnahmen von sanitären Anlagen
c)    Ersteinbau oder Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Installation von ortsfesten raumlufttechnischen Anlagen oder die Modernisierung von Fenstern
d)    Sanierung von Fußbodenbelägen und Oberflächen sowie die Beschaffung von dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundenen Ausstattungsgegenständen, die desinfizierendes Reinigen erleichtern
e)    Vergrößerung und Umgestaltung von Verkehrsflächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes
f)    Ertüchtigung der Außenanlage der Schule einschließlich Außenanlagen für den Sportunterricht
g)    Einrichtung und Ertüchtigung von Sanitärräumen
h)    Ertüchtigung und Erweiterung der Leistungsfähigkeit von Leitungen für Energie, Wasser, Elektrizität und Daten (sofern sie im direkten Zusammenhang mit den Maßnahmen der Buchstaben a bis g stehen)

Gefördert wird lt. Richtlinie Ziffer 2.2
Die Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient.
 

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 85% der förderfähigen Gesamtausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Stichtage für die Antragseinreichung: 
    • 1. Stichtag: 30. September 2024
    • 2. Stichtag: 1. Mai 2025
  • Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein

GEFÖRDERT DURCH