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Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT
Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)

Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) bereit.


Informationen zur Antragsstellung im Rahmen "Neues Europäisches Bauhaus" (NEB) finden Sie HIER.


 

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen in Sachsen-Anhalt
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
  • An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten
  • Transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit KMU aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen 
  • Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten 
     
  • vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige Ausgaben
  • Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
  • Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben
  • kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen
  • große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich 

Ihre Vorteile

  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
    • pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 40%)
    • Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro 

Was Sie beachten sollten

  • zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
  • Innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen: 
    • Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
       
  • Die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und die Erfüllungsgrade sind:
    • Fachliche Eignung des Bewerbenden
      • Besitzt die Universität/ Hochschule/ außeruniversitäre Forschungseinrichtungen die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal mit geeignetem Forschungsschwerpunkt, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)? 
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
    • Qualität des Projektkonzeptes
      • Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Forschungs- bzw. Transferergebnisse plausibel? 
        • nicht plausibel (0 Punkte) 
        • überwiegend plausibel (2 Punkte) 
        • plausibel (4 Punkte)
           
      • Sind die Möglichkeiten der Universität/ Hochschule/ außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für einen späteren technologie- bzw. Wissenstransfer gegeben? 
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte)
        • gut (3 Punkte)o sehr gut (4 Punkte)
           
      • Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel? 
        • nicht plausibel (0 Punkte) 
        • überwiegend plausibel (2 Punkte) 
        • plausibel (4 Punkte) 
           
    • Potential des Vorhabens
      • In wie weit trägt das Projekt zu einer Neu- bzw. Weiterentwicklung mit hohem Transferpotential in der Strukturwandelregion bei?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte)
        • gut (3 Punkte)
        • sehr gut (4 Punkte)
           
      • Klimaverträglichkeitsprüfung
        Nur für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren.

        Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus.
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    • Bewertung der Auswahlkriterien: 
      • 0 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht 
      • bis 9 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen 
      • bis 14 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen 
      • bis 20 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße
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  • nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
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  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...

Zur Antragstellung

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

 

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen in Sachsen-Anhalt
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
  • An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten
  • Transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit KMU aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen 
  • Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten 
     
  • vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige Ausgaben
  • Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
  • Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben
  • kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen
  • große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich 

Ihre Vorteile

  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
    • pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 40%)
    • Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro 

Was Sie beachten sollten

  • zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
  • Innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen: 
    • Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
       
  • Die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und die Erfüllungsgrade sind:
    • Fachliche Eignung des Bewerbenden
      • Besitzt die Universität/ Hochschule/ außeruniversitäre Forschungseinrichtungen die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal mit geeignetem Forschungsschwerpunkt, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)? 
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
    • Qualität des Projektkonzeptes
      • Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Forschungs- bzw. Transferergebnisse plausibel? 
        • nicht plausibel (0 Punkte) 
        • überwiegend plausibel (2 Punkte) 
        • plausibel (4 Punkte)
           
      • Sind die Möglichkeiten der Universität/ Hochschule/ außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für einen späteren technologie- bzw. Wissenstransfer gegeben? 
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte)
        • gut (3 Punkte)o sehr gut (4 Punkte)
           
      • Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel? 
        • nicht plausibel (0 Punkte) 
        • überwiegend plausibel (2 Punkte) 
        • plausibel (4 Punkte) 
           
    • Potential des Vorhabens
      • In wie weit trägt das Projekt zu einer Neu- bzw. Weiterentwicklung mit hohem Transferpotential in der Strukturwandelregion bei?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte)
        • gut (3 Punkte)
        • sehr gut (4 Punkte)
           
      • Klimaverträglichkeitsprüfung
        Nur für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren.

        Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus.
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    • Bewertung der Auswahlkriterien: 
      • 0 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht 
      • bis 9 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen 
      • bis 14 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen 
      • bis 20 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße
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  • nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
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  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
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Zur Antragstellung

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

 

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