Starthilfe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen leisten, Geschäftsideen verwirklichen, der Gründerlandschaft Aufschwung verleihen. Mit ego.-START erhalten Existenzgründer und junge Unternehmen Unterstützung durch Hilfen für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen und zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei hochinnovativen Vorhaben.
Hinweis: Bitte stellen Sie den Antrag für das Förderprogramm ego.-Start über das IB-Kundenportal. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie im Downloadbereich dieser Internetseite.
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer
- Unternehmensnachfolger
Was wird gefördert?
Zuschuss für
- Coachingleistungen: 540 Euro pauschal pro Tagewerk bei maximal 10 Tagewerken (max. 5.400 Euro)
- Gründerstipendium: 2.000 Euro im Monat für einen Zeitraum von max. 18 Monaten

Ihre Vorteile
- Zuschuss für Coachingleistungen: 540 Euro pauschal pro Tagewerk bei max. 10 Tagewerken (max. 5.400 Euro)
- Gründerstipendium: 2.000 Euro im Monat für einen Zeitraum von max. 18 Monaten
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung für das Gründercoaching
Nach Bewilligung für das Gründerstipendium
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
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- Unternehmensnachfolger
Was wird gefördert?
Zuschuss für
- Coachingleistungen: 540 Euro pauschal pro Tagewerk bei maximal 10 Tagewerken (max. 5.400 Euro)
- Gründerstipendium: 2.000 Euro im Monat für einen Zeitraum von max. 18 Monaten

Ihre Vorteile
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- Gründerstipendium: 2.000 Euro im Monat für einen Zeitraum von max. 18 Monaten
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