Maßnahmen zur Reintegration von Strafgefangenen
Mit den Maßnahmen zur Reintegration werden Strafgefangene und von Straffälligkeit bedrohte Menschen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Leben unterstützt. Von zentraler Relevanz sind hierfür der Erwerb sozialer Kompetenzen und die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags.
Wer wird gefördert?
- Träger der freien Straffälligenhilfe
Was wird gefördert?
- Personalausgaben
- Restkosten in Form einer Pauschale auf die Personalausgaben

Was Sie beachten sollten
- Die Auszahlung erfolgt über das IB-Kundenportal
- Laden Sie sich im Vorfeld den zahlenmäßigen Nachweis aus dem Downloadbereich dieser Seite herunter
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Auszahlungsanträge sind über das Kundenportal einzureichen.
ÜBERSICHT
Wer wird gefördert?
- Träger der freien Straffälligenhilfe
Was wird gefördert?
- Personalausgaben
- Restkosten in Form einer Pauschale auf die Personalausgaben

Was Sie beachten sollten
- Die Auszahlung erfolgt über das IB-Kundenportal
- Laden Sie sich im Vorfeld den zahlenmäßigen Nachweis aus dem Downloadbereich dieser Seite herunter
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Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Auszahlungsanträge sind über das Kundenportal einzureichen.