Hotline (kostenfrei)

Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN

Achtung: Mit sofortiger Wirkung können keine Anträge für dieses Förderprogramm mehr entgegengenommen werden, da die finanziellen Mittel erschöpft sind. Es ist jedoch vorgesehen, das Programm ab 2024 mit einer modifizierten Richtlinie fortzusetzen. Aktuelle Informationen werden wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle bereitstellen. 


Mit dem Ziel der Gewährleistung der sozialen Wohnraumversorgung werden Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen in Sachsen-Anhalt gewährt.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt 

Was wird gefördert?

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit,
    maximal jedoch 10.000 Euro
  • bei Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs erhöht sich die Förderung auf maximal 20.000 Euro 

Was Sie beachten sollten

  • Der geförderte Wohnraum unterliegt einer Zweck- und Belegungsbindung, d. h. der Eigentümer / Vermieter darf den Wohnraum über einen Zeitraum von 10 Jahren nur Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen. Die zu entrichtende Miete darf in den ersten vier Jahren ab Abschluss des Mietvertrages höchstens 6 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

  • Für Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung leer standen, gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Für Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bewohnt waren, gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung ab einem Mieterwechsel.

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen gern über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN

Nein, die Schaffung von neuen Mietwohnungen ist in diesem Programm nicht förderfähig. Eine Förderung ist ggf. über das Programm „Mietwohnungsbau“ möglich.

Nein, alle Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und dürfen nicht in Eigenleistung erbracht werden.

In den Städten, Kommunen und Gemeinden erhalten Sie i.d.R. in den Wohnungsbauförderungsstellen die Bestätigung über den nachhaltigen Bedarf für diesen Wohnraum. Im Internetauftritt der Investitionsbank ist eine „Stellungnahme der Gemeinde" als Formblatt veröffentlicht. Diese Stellungnahme ist den Antragsunterlagen beizufügen.

Nein, förderfähig sind nur die Maßnahmen für Wohnraum, der an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet wird.

Ja, Sie können das aktuelle Vorhaben mit KfW-Programmen kombinieren. Es darf aber in den letzten zehn Jahren kein KfW- oder anderweitiges Förderprogramm für den herzurichtenden Wohnraum genutzt worden sein:

Nein, auch wenn Sie unmittelbar vor Förderung der Maßnahmen das Gebäude gekauft haben, können Sie durch das Förderprogramm unterstützt werden.

Nein, das wäre ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn und würde zu einem Förderausschluss führen. Sie dürfen sich aber Angebote von Banken einholen. Auch von Handwerksfirmen können Sie Angebote abfordern, zumal diese bei der Ermittlung der Kosten benötigt werden und den Unterlagen beizufügen sind.

Sie möchten z. Bsp. in einem Wohnblock mit 20 WE, fünf WE jetzt modernisieren. Dürfen an dem Wohnblock dann später noch altersgerechte und/oder energetische Maßnahmen vorgenommen werden und diese durch „Sachsen-Anhalt MODERN“ finanziert werden?

Hier gilt das Verbot der Kumulierung mit Sachsen-Anhalt MODERN maßnahmebezogen. Ausgeschlossen ist dabei die gleichzeitige Inanspruchnahme; es spricht also nichts dagegen, die altersgerechten Maßnahmen später mit Fördermitteln aus Sachsen-Anhalt MODERN vorzunehmen.

Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten bei Antragstellung. Dies insbesondere vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung, da Vermieter auch Wohnungszuschnitte ändern werden, ohne dabei die Anzahl der Wohneinheiten zu verändern.

Wenn für zu fördernde Maßnahmen auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich ist, so muss dieser beteiligt werden.

Die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch ist nicht angedacht. Die Kontrolle der Belegungsbindungen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten, die den Verstoß melden, was dann die Rückforderung der Zuwendungen zur Folge haben kann.

Es können auch einzelne Wohneinheiten in einem Objekt gefördert werden. Klassische Schönheitsreparaturen nach Auszug eines Mieters zur Neuvermietung sind nicht förderfähig.

Ja, die Förderung ist unabhängig vom Baujahr.

Nein. Wir benötigen je Wirtschaftseinheit die jeweiligen Unterlagen. Kriterium dafür kann das Flurstück sein. Bsp.: Ein Investor besitzt einen Wohnblock mit mehreren Aufgängen auf einem Flurstück. Er will in Aufgang 1 Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen sowie in Aufgang 3 Fördermittel für eine Wohneinheit => Wir benötigen einen Antrag

Da es sich hier um Wohneinheiten handelt, für die bisher keine Fördermittel ausgegeben wurden, ist eine weitere Förderung mit dem Programm „Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN" denkbar.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt 

Was wird gefördert?

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit,
    maximal jedoch 10.000 Euro
  • bei Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs erhöht sich die Förderung auf maximal 20.000 Euro 

Was Sie beachten sollten

  • Der geförderte Wohnraum unterliegt einer Zweck- und Belegungsbindung, d. h. der Eigentümer / Vermieter darf den Wohnraum über einen Zeitraum von 10 Jahren nur Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen. Die zu entrichtende Miete darf in den ersten vier Jahren ab Abschluss des Mietvertrages höchstens 6 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

  • Für Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung leer standen, gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Für Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bewohnt waren, gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung ab einem Mieterwechsel.

SO FUNKTIONIERT’S

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen gern über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de.

DOWNLOADS

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

FAQ

Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN

Nein, die Schaffung von neuen Mietwohnungen ist in diesem Programm nicht förderfähig. Eine Förderung ist ggf. über das Programm „Mietwohnungsbau“ möglich.

Nein, alle Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und dürfen nicht in Eigenleistung erbracht werden.

In den Städten, Kommunen und Gemeinden erhalten Sie i.d.R. in den Wohnungsbauförderungsstellen die Bestätigung über den nachhaltigen Bedarf für diesen Wohnraum. Im Internetauftritt der Investitionsbank ist eine „Stellungnahme der Gemeinde" als Formblatt veröffentlicht. Diese Stellungnahme ist den Antragsunterlagen beizufügen.

Nein, förderfähig sind nur die Maßnahmen für Wohnraum, der an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet wird.

Ja, Sie können das aktuelle Vorhaben mit KfW-Programmen kombinieren. Es darf aber in den letzten zehn Jahren kein KfW- oder anderweitiges Förderprogramm für den herzurichtenden Wohnraum genutzt worden sein:

Nein, auch wenn Sie unmittelbar vor Förderung der Maßnahmen das Gebäude gekauft haben, können Sie durch das Förderprogramm unterstützt werden.

Nein, das wäre ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn und würde zu einem Förderausschluss führen. Sie dürfen sich aber Angebote von Banken einholen. Auch von Handwerksfirmen können Sie Angebote abfordern, zumal diese bei der Ermittlung der Kosten benötigt werden und den Unterlagen beizufügen sind.

Sie möchten z. Bsp. in einem Wohnblock mit 20 WE, fünf WE jetzt modernisieren. Dürfen an dem Wohnblock dann später noch altersgerechte und/oder energetische Maßnahmen vorgenommen werden und diese durch „Sachsen-Anhalt MODERN“ finanziert werden?

Hier gilt das Verbot der Kumulierung mit Sachsen-Anhalt MODERN maßnahmebezogen. Ausgeschlossen ist dabei die gleichzeitige Inanspruchnahme; es spricht also nichts dagegen, die altersgerechten Maßnahmen später mit Fördermitteln aus Sachsen-Anhalt MODERN vorzunehmen.

Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten bei Antragstellung. Dies insbesondere vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung, da Vermieter auch Wohnungszuschnitte ändern werden, ohne dabei die Anzahl der Wohneinheiten zu verändern.

Wenn für zu fördernde Maßnahmen auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich ist, so muss dieser beteiligt werden.

Die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch ist nicht angedacht. Die Kontrolle der Belegungsbindungen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten, die den Verstoß melden, was dann die Rückforderung der Zuwendungen zur Folge haben kann.

Es können auch einzelne Wohneinheiten in einem Objekt gefördert werden. Klassische Schönheitsreparaturen nach Auszug eines Mieters zur Neuvermietung sind nicht förderfähig.

Ja, die Förderung ist unabhängig vom Baujahr.

Nein. Wir benötigen je Wirtschaftseinheit die jeweiligen Unterlagen. Kriterium dafür kann das Flurstück sein. Bsp.: Ein Investor besitzt einen Wohnblock mit mehreren Aufgängen auf einem Flurstück. Er will in Aufgang 1 Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen sowie in Aufgang 3 Fördermittel für eine Wohneinheit => Wir benötigen einen Antrag

Da es sich hier um Wohneinheiten handelt, für die bisher keine Fördermittel ausgegeben wurden, ist eine weitere Förderung mit dem Programm „Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN" denkbar.

Ihre Ansprechparnter

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57