IKT an Schulen
Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen
Das Land gewährt Zuwendungen für die Einrichtung einer zeitgemäßen IKT-Ausstattung und entsprechenden eGovernement-Anwendungen an Schulen in Sachsen-Anhalt. Dadurch soll Lehrern und Schülern ein besserer Zugang zu anwendungskonformen Innovationen ermöglicht und die Voraussetzungen für ein besseres Zusammenwirken mit öffentlichen und privaten Institutionen geschaffen werden. Der Umgang mit digitalen Medien soll geschult werden, um die Medienkompetenz der Schüler zu steigern.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Schulträger
- Freie Schulträger
Was wird gefördert?
- Mobile und stationäre schulgebundene IKT-Endgeräte und das unmittelbar notwendige Zubehör
- Ausleihbare mobile und stationäre IKT-Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und das unmittelbar notwendige Zubehör
- Bedarfsgerechte Ergänzungsmaßnahmen zur Installation standardisierter Netzwerk- und Sicherheitskomponenten

Ihre Vorteile
- Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Was sie beachten sollten
- Gesamtinvestitionsvolumen je Schule mindestens 5.000 Euro, maximal 80.000 Euro
- Für Vorhaben innerhalb der Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau ist das Antragsformular „IKT an Schulen – Land“ zu verwenden
- Für Vorhaben außerhalb der Oberzentren ist das Antragsformular „IKT an Schulen – ELER“ zu verwenden und die Bekanntmachung auf der Seite ELAISA zu beachten
Zur Antragstellung
ÜBERSICHT
Wer wird gefördert?
- Kommunale Schulträger
- Freie Schulträger
Was wird gefördert?
- Mobile und stationäre schulgebundene IKT-Endgeräte und das unmittelbar notwendige Zubehör
- Ausleihbare mobile und stationäre IKT-Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und das unmittelbar notwendige Zubehör
- Bedarfsgerechte Ergänzungsmaßnahmen zur Installation standardisierter Netzwerk- und Sicherheitskomponenten

Ihre Vorteile
- Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Was sie beachten sollten
- Gesamtinvestitionsvolumen je Schule mindestens 5.000 Euro, maximal 80.000 Euro
- Für Vorhaben innerhalb der Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau ist das Antragsformular „IKT an Schulen – Land“ zu verwenden
- Für Vorhaben außerhalb der Oberzentren ist das Antragsformular „IKT an Schulen – ELER“ zu verwenden und die Bekanntmachung auf der Seite ELAISA zu beachten
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