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Sachsen-Anhalt Junges Wohnen

Um die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden nachhaltig zu verbessern, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für die Schaffung und Modernisierung von entsprechenden Wohnheimplätzen als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus. 


Projektanmeldungen für die Auswahlrunde 2025 sind noch nicht möglich


 

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen

Was wird gefördert?

  • Neuschaffung
  • Ersterwerb
  • Modernisierung

von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 60 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro je Wohnheimplatz

Was Sie beachten sollten

  • Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die das Vorauswahlverfahren über eine Projektanmeldung durchlaufen haben – stichtagsbezogene Regelung
  • Die geförderten Wohnheimplätze müssen für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden mindestens für 25 Jahre ab Fertigstellung zur Verfügung stehen, wobei die anfängliche zulässige Höchstmiete (netto-kalt) 6,50 Euro/qm in Magdeburg und Halle (Saale) bzw. 6,00 Euro/qm in allen übrigen Gemeinden bis zum Jahr 2028 nicht überschritten werden darf
     

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte beachten Sie, dass der unverschlüsselte E-Mailversand unsicher und mit diversen Risiken verbunden ist.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen

Was wird gefördert?

  • Neuschaffung
  • Ersterwerb
  • Modernisierung

von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 60 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro je Wohnheimplatz

Was Sie beachten sollten

  • Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die das Vorauswahlverfahren über eine Projektanmeldung durchlaufen haben – stichtagsbezogene Regelung
  • Die geförderten Wohnheimplätze müssen für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden mindestens für 25 Jahre ab Fertigstellung zur Verfügung stehen, wobei die anfängliche zulässige Höchstmiete (netto-kalt) 6,50 Euro/qm in Magdeburg und Halle (Saale) bzw. 6,00 Euro/qm in allen übrigen Gemeinden bis zum Jahr 2028 nicht überschritten werden darf
     
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