Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024
Zur Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zu Wohnimmobilien gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen an private und gewerbliche Vermieter, die eine bestehende Wohnimmobilie mit einem Aufzug im Wege das An- oder Einbaus nachrüsten möchten.
Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.
Wer wird gefördert?
- Private und gewerbliche Vermieter
Was wird gefördert?
- An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 120.000 Euro je Aufzug
- Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch in 2024
Was Sie beachten sollten
- Die geförderten Wohnungen sind 15 Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten
- Zulässige Miete in den ersten vier Jahren max. 6,50 EUR/qm (in Magdeburg und Halle / Saale) bzw. 6,00 EUR/qm (in allen übrigen Gemeinden)
- Die Förderung stellt eine deMinimis Beihilfe dar.
Richtlinien/Merkblätter
ÜBERSICHT
Wer wird gefördert?
- Private und gewerbliche Vermieter
Was wird gefördert?
- An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 120.000 Euro je Aufzug
- Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch in 2024
Was Sie beachten sollten
- Die geförderten Wohnungen sind 15 Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten
- Zulässige Miete in den ersten vier Jahren max. 6,50 EUR/qm (in Magdeburg und Halle / Saale) bzw. 6,00 EUR/qm (in allen übrigen Gemeinden)
- Die Förderung stellt eine deMinimis Beihilfe dar.
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