Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024
Zur Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zu Wohnimmobilien gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen an private und gewerbliche Vermieter, die eine bestehende Wohnimmobilie mit einem Aufzug im Wege das An- oder Einbaus nachrüsten möchten.
Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales hat drei Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Förderung des An- und Einbaus von Aufzugsanlagen in Gebäuden kommunaler Wohnungsgesellschaften bereitgestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Sondervermögen "Infrastruktur“ (Landesarm).
Wer wird gefördert?
- Private und gewerbliche Vermieter
Was wird gefördert?
- An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 120.000 Euro je Aufzug
- Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch in 2024
Darauf müssen Sie achten:
- Die geförderten Wohnungen sind 15 Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten
- Zulässige Miete in den ersten vier Jahren max. 6,50 EUR/qm (in Magdeburg und Halle / Saale) bzw. 6,00 EUR/qm (in allen übrigen Gemeinden)
- Die Förderung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar
Downloads
Downloads
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.