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Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024

Zur Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zu Wohnimmobilien gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen an private und gewerbliche Vermieter, die eine bestehende Wohnimmobilie mit einem Aufzug im Wege das An- oder Einbaus nachrüsten möchten.


Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.


 

Wer wird gefördert?

  • Private und gewerbliche Vermieter

Was wird gefördert?

  • An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 120.000 Euro je Aufzug
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch in 2024

Was Sie beachten sollten

  • Die geförderten Wohnungen sind 15 Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten
  • Zulässige Miete in den ersten vier Jahren max. 6,50 EUR/qm (in Magdeburg und Halle / Saale) bzw. 6,00 EUR/qm (in allen übrigen Gemeinden)
  • Die Förderung stellt eine deMinimis Beihilfe dar.
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Private und gewerbliche Vermieter

Was wird gefördert?

  • An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 120.000 Euro je Aufzug
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch in 2024

Was Sie beachten sollten

  • Die geförderten Wohnungen sind 15 Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten
  • Zulässige Miete in den ersten vier Jahren max. 6,50 EUR/qm (in Magdeburg und Halle / Saale) bzw. 6,00 EUR/qm (in allen übrigen Gemeinden)
  • Die Förderung stellt eine deMinimis Beihilfe dar.

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