Sachsen-Anhalt Meisterbonus PLUS
Das Land fördert den erfolgreichen Prüfungsabschluss von Aufstiegsfortbildungen für Qualifizierungen gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) Niveau 6 mit einem Bonus in Höhe von 1.000 Euro.
Die Antragstellung erfolgt digital über das IB-Kundenportal.
Die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen finden Sie unter den Downloads „Zur Antragstellung“. Diese sind bei der Online-Antragstellung im IB-Kundenportal hochzuladen.
Hinweis: Die Feststellung des Prüfungsergebnisses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
Was wird gefördert?
- Erfolgreicher Prüfungsabschluss einer Aufstiegsfortbildung
Ihre Vorteile
- Bonus als Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro
Was Sie beachten sollten
- Die Anlage „Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen“ ist durch die fachlich und örtlich zuständige Stelle auszufüllen und durch die Absolventin/ den Absolventen als Anlage zum Antrag im IB-Kundenportal einzureichen
- Das Formular „Eigenerklärung der/des Absolventin/en zur Zuwendungsvoraussetzung“ ist bei der fachlich und örtlich zuständigen Stelle (Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) einzureichen
- Förderfähige Abschlüsse können der „Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse“ entnommen werden
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Übersicht
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
Was wird gefördert?
- Erfolgreicher Prüfungsabschluss einer Aufstiegsfortbildung
Ihre Vorteile
- Bonus als Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro
Was Sie beachten sollten
- Die Anlage „Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen“ ist durch die fachlich und örtlich zuständige Stelle auszufüllen und durch die Absolventin/ den Absolventen als Anlage zum Antrag im IB-Kundenportal einzureichen
- Das Formular „Eigenerklärung der/des Absolventin/en zur Zuwendungsvoraussetzung“ ist bei der fachlich und örtlich zuständigen Stelle (Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) einzureichen
- Förderfähige Abschlüsse können der „Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse“ entnommen werden
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