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Sachsen-Anhalt VIELFALT
Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit

Mit Zuschüssen aus dem Programm "Sachsen-Anhalt VIELFALT" werden Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte gefördert, durch welche die Aufnahme, Betreuung und Integration von Zuwanderern auf kommunaler Ebene verbessert wird. Es sollen insbesondere Koordinierungsstellen geschaffen und erhalten werden, welche die Aufnahme und Betreuung koordinieren und die Organisation der kommunalen Integrationsarbeit verantworten.

Wer wird gefördert?

  • Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Errichtung und Betrieb von Koordinierungsstellen für Migration 
  • Aufbau lokaler Integrationsnetzwerke
  • Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung interkultureller Kompetenzen 
  • Öffentlichkeitsarbeit 

Ihre Vorteile

  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben
  • Förderung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Die Bewilligung erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr.
  • Es werden  max. zwei Koordinierungsstellen pro Zuwendungsempfänger gefördert.
  • Bruttopersonalaufwendungen und Sachkosten werden je Personalstelle und Haushaltsjahr mit bis zu 56.340 Euro gefördert. Die Gesamthöhe der Zuwendungen ist je Zuwendungsempfänger und Haushaltsjahr auf 112.680 Euro beschränkt. 
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Errichtung und Betrieb von Koordinierungsstellen für Migration 
  • Aufbau lokaler Integrationsnetzwerke
  • Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung interkultureller Kompetenzen 
  • Öffentlichkeitsarbeit 

Ihre Vorteile

  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben
  • Förderung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Die Bewilligung erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr.
  • Es werden  max. zwei Koordinierungsstellen pro Zuwendungsempfänger gefördert.
  • Bruttopersonalaufwendungen und Sachkosten werden je Personalstelle und Haushaltsjahr mit bis zu 56.340 Euro gefördert. Die Gesamthöhe der Zuwendungen ist je Zuwendungsempfänger und Haushaltsjahr auf 112.680 Euro beschränkt. 

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