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Förderung Fahrerlaubniserweiterung
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung für die Fahrerlaubniserweiterung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und freiwilligen Helfern des Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt.
Die Antragstellung ist ab sofort online über das IB-Kundenportal möglich. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2024.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden in Sachsen-Anhalt als Träger der freiwilligen Feuerwehren
- Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der unteren Katastrophenschutzbehörden
Was wird gefördert?
- Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE (als Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse von B/BE oder C1/C1E auf C/CE)
- Für freiwillige Helfer des Katastrophenschutzes ist auch der Erwerb einer Fahrerlaubniserweiterung auf Klasse C1/C1E förderfähig
Ihre Vorteile
- Zuschuss von 1.000 Euro pro Fahrerlaubniserweiterung
Was Sie beachten sollten
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE oder C1/C1E ist bereits vorhanden
- Die Ausbildung zum Maschinisten und die Übertragung der Funktion Maschinist erfolgen spätestens nach Erwerb der Fahrerlaubniserweiterung
- Für Mitglieder im Katastrophenschutz reicht es, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE bereits vorhanden ist, sofern die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E erworben werden soll
- Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr bzw. des Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt ist erst nach 5 Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubniserweiterung förderunschädlich
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
ÜBERSICHT
Wer wird gefördert?
- Gemeinden in Sachsen-Anhalt als Träger der freiwilligen Feuerwehren
- Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der unteren Katastrophenschutzbehörden
Was wird gefördert?
- Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE (als Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse von B/BE oder C1/C1E auf C/CE)
- Für freiwillige Helfer des Katastrophenschutzes ist auch der Erwerb einer Fahrerlaubniserweiterung auf Klasse C1/C1E förderfähig
Ihre Vorteile
- Zuschuss von 1.000 Euro pro Fahrerlaubniserweiterung
Was Sie beachten sollten
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE oder C1/C1E ist bereits vorhanden
- Die Ausbildung zum Maschinisten und die Übertragung der Funktion Maschinist erfolgen spätestens nach Erwerb der Fahrerlaubniserweiterung
- Für Mitglieder im Katastrophenschutz reicht es, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE bereits vorhanden ist, sofern die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E erworben werden soll
- Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr bzw. des Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt ist erst nach 5 Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubniserweiterung förderunschädlich
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Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.