Projektanmeldungen für den Förderaufruf des Bundes 2025 können Sie bis zum 25. August 2024 einreichen.
Mit dem Programm InKult werden im Rahmen des Investitionsgesetz Kohleregionen in der kreisfreien Stadt Halle und in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz sowie im Saalekreis durch den Bund über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Möglichkeiten geschaffen, den Erhalt und die Umgestaltung herausragender Industriegebäude und Industrieanlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern zu fördern.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen
- juristische Personen
Was wird gefördert?
- Investitionen im Rahmen der Denkmalpflege
- Vorbereitende Untersuchungen bezogen auf die bauliche Substanz (z. B. zur Vorplanung, Variantenuntersuchung, Reparierbarkeit/ Umsetzbarkeit)
- Bitte beachten Sie die Handreichung zum Förderprogramm

Ihre Vorteile
- Zuschussförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 90 % .
- Grundsätzlich ist ein Eigenanteil von 10 % erforderlich. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landesmittel besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil, wenn notwendig teilweise oder ganz, durch Landesmittel zu ersetzen. Ihre Anfrage diesbezüglich können Sie im Rahmen der Projektanmeldung stellen. Die Prüfung einer möglichen Unterstützung mit Landesmitteln erfolgt im Rahmen der Förderwürdigkeitsprüfung durch das Land.

Was Sie beachten sollten
- Bitte beachten Sie das zweistufige Verfahren:
- Im ersten Schritt reichen Sie eine Projektanmeldung bei der Investitionsbank ein. Basierend auf dieser Projektanmeldung erfolgt die Förderwürdigkeitsprüfung durch das Land und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
- Nach positiver Förderwürdigkeitsprüfung reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Investitionsbank ein. Bereits vorliegende Unterlagen aus der Projektanmeldung müssen nicht erneut eingereicht werden.
- Eine Förderung wird erst im Jahr 2025 erfolgen.
- Förderaufrufe der Folgejahre werden Ihnen auf dieser Internetseite gesondert bekanntgegeben.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Projektanmeldung
Zur Antragstellung
Einen Antrag sowie weitere erforderliche Unterlagen, reichen Sie bitte nach Information der IB über die positive Förderwürdigkeitsprüfung des Bundes ein.
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen
- juristische Personen
Was wird gefördert?
- Investitionen im Rahmen der Denkmalpflege
- Vorbereitende Untersuchungen bezogen auf die bauliche Substanz (z. B. zur Vorplanung, Variantenuntersuchung, Reparierbarkeit/ Umsetzbarkeit)
- Bitte beachten Sie die Handreichung zum Förderprogramm

Ihre Vorteile
- Zuschussförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 90 % .
- Grundsätzlich ist ein Eigenanteil von 10 % erforderlich. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landesmittel besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil, wenn notwendig teilweise oder ganz, durch Landesmittel zu ersetzen. Ihre Anfrage diesbezüglich können Sie im Rahmen der Projektanmeldung stellen. Die Prüfung einer möglichen Unterstützung mit Landesmitteln erfolgt im Rahmen der Förderwürdigkeitsprüfung durch das Land.

Was Sie beachten sollten
- Bitte beachten Sie das zweistufige Verfahren:
- Im ersten Schritt reichen Sie eine Projektanmeldung bei der Investitionsbank ein. Basierend auf dieser Projektanmeldung erfolgt die Förderwürdigkeitsprüfung durch das Land und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
- Nach positiver Förderwürdigkeitsprüfung reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Investitionsbank ein. Bereits vorliegende Unterlagen aus der Projektanmeldung müssen nicht erneut eingereicht werden.
- Eine Förderung wird erst im Jahr 2025 erfolgen.
- Förderaufrufe der Folgejahre werden Ihnen auf dieser Internetseite gesondert bekanntgegeben.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Projektanmeldung
Zur Antragstellung
Einen Antrag sowie weitere erforderliche Unterlagen, reichen Sie bitte nach Information der IB über die positive Förderwürdigkeitsprüfung des Bundes ein.
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
Ihr Ansprechpartner vor Antragstellung

Ihre Ansprechpartnerin vor Antragstellung

Ihre Ansprechpartnerin zur Antragstellung

GEFÖRDERT DURCH

