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Glücksspielsuchtprävention und –beratung
Die Förderung zur Einrichtung regionaler Stellen zur Glücksspielsuchtprävention und –beratung in Sachsen-Anhalt

Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, regionale Stellen für die Glücksspielsuchtprävention und -beratung einzurichten und zu festigen sowie die regionalen und überregionalen Aufgaben der Glücksspielsuchtprävention und -beratung im Land zu koordinieren. Dazu sollen eine Landeskoordinierungsstelle und insgesamt fünf regionale Schwerpunktberatungsstellen in Sachsen-Anhalt eingerichtet werden. 

Wer wird gefördert?

  • Gemeinnützige Vereine
  • Träger der Freien Wohlfahrtspflege

Was wird gefördert?

  • Personalausgaben
  • Sach- und Projektverwaltungsaufgaben

Ihre Vorteile

  • Förderung von bis zu 95% der Bruttopersonalausgaben 
  • Zuschuss für die Dauer von bis zu fünf Jahren

Was Sie beachten sollten

  • Anträge können in jedem Jahr bis zum 15. Mai gestellt werden
  • Anträge für das Folgejahr können bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden 

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gemeinnützige Vereine
  • Träger der Freien Wohlfahrtspflege

Was wird gefördert?

  • Personalausgaben
  • Sach- und Projektverwaltungsaufgaben

Ihre Vorteile

  • Förderung von bis zu 95% der Bruttopersonalausgaben 
  • Zuschuss für die Dauer von bis zu fünf Jahren

Was Sie beachten sollten

  • Anträge können in jedem Jahr bis zum 15. Mai gestellt werden
  • Anträge für das Folgejahr können bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden 
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Ihre Ansprechpartnerin

Alexandra Bock Mitarbeiterin Kommunalentwicklung und Beratung 0391 28987 1908 E-Mail senden

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