Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, regionale Stellen für die Glücksspielsuchtprävention und -beratung einzurichten und zu festigen sowie die regionalen und überregionalen Aufgaben der Glücksspielsuchtprävention und -beratung im Land zu koordinieren. Dazu sollen eine Landeskoordinierungsstelle und insgesamt fünf regionale Schwerpunktberatungsstellen in Sachsen-Anhalt eingerichtet werden.
Wer wird gefördert?
- Gemeinnützige Vereine
- Träger der Freien Wohlfahrtspflege
Was wird gefördert?
- Personalausgaben
- Sach- und Projektverwaltungsaufgaben

Ihre Vorteile
- Förderung von bis zu 95% der Bruttopersonalausgaben
- Zuschuss für die Dauer von bis zu fünf Jahren

Was Sie beachten sollten
- Anträge können in jedem Jahr bis zum 15. Mai gestellt werden
- Anträge für das Folgejahr können bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
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- Träger der Freien Wohlfahrtspflege
Was wird gefördert?
- Personalausgaben
- Sach- und Projektverwaltungsaufgaben

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- Förderung von bis zu 95% der Bruttopersonalausgaben
- Zuschuss für die Dauer von bis zu fünf Jahren

Was Sie beachten sollten
- Anträge können in jedem Jahr bis zum 15. Mai gestellt werden
- Anträge für das Folgejahr können bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden
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