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Ausbildungsvergütung Pflegehilfe

Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang für die vollzeitschulische oder teilzeitschulische Pflegehilfe der öffentlichen Berufsfachschulen und im entsprechenden Bildungsgang von staatlich anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft haben der Schülerin oder dem Schüler mit Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2023 oder später für die gesamte Dauer der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfeausbildung soll allen Schülerinnen und Schülern in der Pflegehilfeausbildung eine Ausbildungsvergütung garantiert werden.

Wer wird gefördert?

  • Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang Pflegehilfe

Was wird gefördert?

  • Ausbildungsvergütung 
  • Arbeitgeberanteile Sozialversicherung
  • Beiträge zur Unfallversicherung
  • Umlagen

Ihre Vorteile

  • Re-Finanzierung der Ausbildungsvergütung

Was Sie beachten sollten

  • Frühester Ausbildungsbeginn 1. August 2023
  • Förderung bei tarifvertraglicher Bindung entsprechend der im Tarifvertrag/ kirchlichen Arbeitsrechtregelung geregelten Entlohnung, ansonsten auf gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gem. § 17 Berufsbildungsgesetz begrenzt
  • Kosten oder Kostenanteile, die durch Dritte übernommen werden, sind vom Zuschuss abzurechnen
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang Pflegehilfe

Was wird gefördert?

  • Ausbildungsvergütung 
  • Arbeitgeberanteile Sozialversicherung
  • Beiträge zur Unfallversicherung
  • Umlagen

Ihre Vorteile

  • Re-Finanzierung der Ausbildungsvergütung

Was Sie beachten sollten

  • Frühester Ausbildungsbeginn 1. August 2023
  • Förderung bei tarifvertraglicher Bindung entsprechend der im Tarifvertrag/ kirchlichen Arbeitsrechtregelung geregelten Entlohnung, ansonsten auf gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gem. § 17 Berufsbildungsgesetz begrenzt
  • Kosten oder Kostenanteile, die durch Dritte übernommen werden, sind vom Zuschuss abzurechnen

Ihre Ansprechpartner

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

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