Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang für die vollzeitschulische oder teilzeitschulische Pflegehilfe der öffentlichen Berufsfachschulen und im entsprechenden Bildungsgang von staatlich anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft haben der Schülerin oder dem Schüler mit Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2023 oder später für die gesamte Dauer der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfeausbildung soll allen Schülerinnen und Schülern in der Pflegehilfeausbildung eine Ausbildungsvergütung garantiert werden.
Weitere Informationen:
Ausbildungsvergütung Pflegehilfe (sachsen-anhalt.de)
Wer wird gefördert?
- Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang Pflegehilfe
Was wird gefördert?
- Ausbildungsvergütung
- Arbeitgeberanteile Sozialversicherung
- Beiträge zur Unfallversicherung
- Umlagen
Ihre Vorteile
- Re-Finanzierung der Ausbildungsvergütung
Was Sie beachten sollten
- Frühester Ausbildungsbeginn 1. August 2023
- Förderung bei tarifvertraglicher Bindung entsprechend der im Tarifvertrag/ kirchlichen Arbeitsrechtregelung geregelten Entlohnung, ansonsten auf gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gem. § 17 Berufsbildungsgesetz begrenzt
- Kosten oder Kostenanteile, die durch Dritte übernommen werden, sind vom Zuschuss abzurechnen
Zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch per Mail an :
Pflegehilfeausbildung@ib-lsa.de
- unterschriebener Antrag und weitere Formulare / Dokumente als PDF
- Anlage Berechnung als Excel
- alle einzeln
Wer wird gefördert?
- Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang Pflegehilfe
Was wird gefördert?
- Ausbildungsvergütung
- Arbeitgeberanteile Sozialversicherung
- Beiträge zur Unfallversicherung
- Umlagen
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- Re-Finanzierung der Ausbildungsvergütung
Was Sie beachten sollten
- Frühester Ausbildungsbeginn 1. August 2023
- Förderung bei tarifvertraglicher Bindung entsprechend der im Tarifvertrag/ kirchlichen Arbeitsrechtregelung geregelten Entlohnung, ansonsten auf gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gem. § 17 Berufsbildungsgesetz begrenzt
- Kosten oder Kostenanteile, die durch Dritte übernommen werden, sind vom Zuschuss abzurechnen
Zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch per Mail an :
Pflegehilfeausbildung@ib-lsa.de
- unterschriebener Antrag und weitere Formulare / Dokumente als PDF
- Anlage Berechnung als Excel
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