Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen mit dem Ziel des Ausbaus und der Stärkung digitaler Beratungsangebote.
Zur Vorbereitung auf die Antragstellung stehen Ihnen im Bereich „Downloads“ ein Musterantrag, die Checkliste der einzureichenden Unterlagen und die Formblätter der Investitionsbank zur Verfügung.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Gemäß der Richtlinie war eine Antragstellung bis zum 31.08.2023 befristet.
Wer wird gefördert?
- Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
- Suchtberatungsstellen
- Familienverbände, Familienzentren und Träger von Familienbildungsangeboten
- Stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
- Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
Was wird gefördert?
- Die Installation eines leistungsfähigen WLAN (Router und Repeater)
- Trägergebundene Computer, Laptops, Notebooks und Tablets
- Geräte zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verstärkte digitale Kommunikation (z. B. Headsets, Webcams, Bildschirme, Videokonferenzsysteme)
- Geräte zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verstärkte digitale Präsentation der Einrichtung (z. B. Beamer)
- Unmittelbar in Zusammenhang stehende Leistungen Dritter (z. B. Support und Schulungen) sowie Investitionen zum Betrieb der digitalen Infrastruktur (z. B. Software)

Ihre Vorteile
- Nicht Rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10.000 Euro (max. 95%)

Was Sie beachten sollten
- Förderhöhen und –gegenstände unterscheiden sich zwischen verschiedenen Zuwendungsempfängern
- Zweckbindungsfrist 3 Jahre
- FAQ Digitalisierung Beratungsstellen und soziale Einrichtungen
Richtlinien/Merkblätter
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
- Suchtberatungsstellen
- Familienverbände, Familienzentren und Träger von Familienbildungsangeboten
- Stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
- Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
Was wird gefördert?
- Die Installation eines leistungsfähigen WLAN (Router und Repeater)
- Trägergebundene Computer, Laptops, Notebooks und Tablets
- Geräte zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verstärkte digitale Kommunikation (z. B. Headsets, Webcams, Bildschirme, Videokonferenzsysteme)
- Geräte zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verstärkte digitale Präsentation der Einrichtung (z. B. Beamer)
- Unmittelbar in Zusammenhang stehende Leistungen Dritter (z. B. Support und Schulungen) sowie Investitionen zum Betrieb der digitalen Infrastruktur (z. B. Software)

Ihre Vorteile
- Nicht Rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10.000 Euro (max. 95%)

Was Sie beachten sollten
- Förderhöhen und –gegenstände unterscheiden sich zwischen verschiedenen Zuwendungsempfängern
- Zweckbindungsfrist 3 Jahre
- FAQ Digitalisierung Beratungsstellen und soziale Einrichtungen
Richtlinien/Merkblätter
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.